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Datenspeicher für Wägesysteme europäisch harmonisiert

Waagen sind das klassische Beispiel für Messgeräte, die für geschäftliche Zwecke eingesetzt werden und damit eichpflichtig sind. Für komplexe Anwendungen können modular aufgebaute und im Netzwerkverbund arbeitende Wägesysteme mit erheblich geringerem Aufwand geeicht werden, wenn eichfähige Datenspeicher eingebaut sind.

In die Straße eingelassene Brückenwaage zur LKW-Verwiegung.

Die Eichpflicht beruht auf dem Bestreben des Gesetzgebers, den Verbraucher zu schützen und faire Bedingungen in Industrie und Handel zu gewährleisten. Im einfachen Fall einer Ladentischwaage kann der Kunde den angezeigten oder gedruckten Messwerten vertrauen, weil es sich um ein komplett geichtes Gerät handelt. In Industrie und Handel geht der Trend jedoch hin zu modular aufgebauten, rechnergestützten und im Netzwerkverbund arbeitenden Wägesystemen mit einer Kette von Einzelgeräten oder Modulen, angefangen bei der Wägezelle und dem Signalumformer, über Kommunikationseinrichtungen zum Senden, Empfangen und Übertragen von Wägedaten, bis hin zur Anzeige des Messwertes oder dessen Aufbereitung in einer Datenverarbeitungsanlage. Ein typischer Anwendungsfall sind Brückenwaagen zur LKW-Verwiegung.

Zur Sicherung vertrauenswürdiger Messergebnisse ohne Manipulationsmöglichkeiten sind die Bauartzulassung und die Eichung aller Glieder dieser Kette prinzipiell erforderlich, jedoch in der Praxis kaum zu realisieren. Um dem Wunsch nach Nutzung der nicht eichfähigen firmeneigenen DV-Anlagen und Kommunikationsnetze zur Weiterverarbeitung der Wägedaten zu entsprechen, gestattet die europäische Waagenrichtlinie 90/384/EWG die Eichpflichtausnahme von messwertverarbeitenden DV-Anlagen, wenn die Wägeergebnisse von einem geeichten Datenspeicher oder Drucker ("Alibidrucker") aufgezeichnet werden. Das Wägesystem muss also wenigstens eine eichfähige Anzeige haben, damit die mit nicht geeichten Modulen abgedruckten Wägeergebnisse im Sinne einer ununterbrochenen Kette des Vertrauens mit den in geeichten Modulen gespeicherten oder abgedruckten Daten verglichen werden können.

Die nur allgemein formulierten gesetzlichen Anforderungen an eichfähige Datenspeicher bzw. Alibidrucker haben nur unzureichend harmonisierte Bauartzulassungen und praktisch keine eichtechnische Überwachung der Systeme in der Praxis ermöglicht. Auf Veranlassung der PTB nahm sich deshalb die WELMEC ("Europäische Zusammenarbeit im gesetzlichen Messwesen") des Themas an und veröffentlichte im WELMEC-Dokument 2.5 "Leitfaden zum Modulkonzept und zur Prüfung von PCs und anderen digitalen Zusatzeinrichtungen für nichtselbsttätige Waagen" neue, ergänzende Regelungen für eichfähige Datenspeicher, wobei die technischen Anforderungen maßgeblich von den Erfahrungen der PTB mit dem in Deutschland praktizierten Verbraucherschutz geprägt wurden. Damit gibt es im Europäischen Wirtschaftsraum erstmals einheitliche Anforderungen an die eichfähige Datensicherung, so dass der technische Fortschritt bei komplexen, rechnergestützten Wägesystemen nicht behindert wird.