Frank Märtens, Robert Wynands
Zunächst klingt alles ganz positiv und freiheitlichmodern: Im Dezember 1952 hebt der Deutsche Bundestag die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr auf, die im Dritten Reich eingeführt worden waren. Jedoch zeigte sich schnell die Kehrseite, nämlich ein Anstieg der Straßenverkehrstoten in Westdeutschland um 47 % innerhalb nur eines Jahres auf 11.500 Tote im Jahr 1953 [1]. Wie erschreckend hoch diese Anzahl ist, verdeutlicht der Vergleich mit der heutigen Situation. Zwar sind 3180 Verkehrstote im Jahr 2017 [1] immer noch zu hoch, aber bezogen auf die Anzahl angemeldeter Kraftfahrzeuge von etwa 50 Millionen (im Vergleich zu 5 Millionen im Jahr 1952) bedeuten sie eine Reduktion um den Faktor 40.
Diese dramatische Situation veranlasste die Politik 1956, die Wiedereinführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen vorzuschlagen und zur Überwachung technische Hilfsmittel zu fordern [2]. Denn bereits damals war klar, dass ohne effiziente Überwachung die Befolgung der Geschwindigkeitsbeschränkungen und damit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht zu gewährleisten war. Schließlich wurde nach kontroversen Diskussionen, die angesichts heutiger Erkenntnisse der Unfallursachenforschung geradezu absurd wirken, zum 1.9.1957 das allgemeine Tempolimit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften eingeführt [3].
Noch im Jahr 1956 wurde auf der Internationalen Polizeiausstellung in Essen mit dem VRG 1 ein erstes Verkehrsradargerät für (West-)Deutschland vorgestellt, welches jedoch noch nicht die technischen Anforderungen vollständig erfüllen konnte [4]. Dies gelang erst dem verbesserten Nachfolger, dem VRG 2 [5].
Am 2. Dezember 1958 begann schließlich in Deutschland eine neue Ära in der Verkehrsüberwachung: Das Verkehrsradargerät VRG 2 [5] wurde als erstes Gerät zur automatischen Geschwindigkeitsmessung für den Betrieb in Deutschland zugelassen [6].