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Gesetzliches Messwesen 2016

03.04.2017

Das neue Mess- und Eichrecht ist seit über zwei Jahren in Kraft und ist aus Sicht der PTB von allen Beteiligten erfolgreich umgesetzt worden. Das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens wurde beibehalten. Durch die Einrichtung des Regelermittlungsausschusses wurden die betroffenen Kreise noch stärker eingebunden. Regeln und technische Spezifikationen für national geregelte Messgeräte sowie Regeln und Erkenntnisse über Verfahren der Konformitätsbewertung ermittelt der mit dem Mess- und Eichgesetz eingeführte Regelermittlungsausschuss. Darüber hinaus ermittelt dieser Ausschuss auch Regeln und Erkenntnisse, um die Pflichten von Personen näher zu bestimmen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden. Mittlerweile hat der Regelermittlungsausschuss für 95 % der gesetzlich geregelten Messgeräte Regeln unter Beteiligung aller interessierten Kreise ermittelt. Der Regelermittlungsausschuss ist unter www.rea.ptb.de im Internet erreichbar.

Ein Thema, mit dem sich der Regelermittlungsausschuss aus aktuellem Anlass befasst hat, sind Messgeräte im Bereich der E-Mobilität. So gab es am 31. August 2016 eine öffentliche Anhörung des Regelermittlungsausschusses zum Thema „Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität“, die auf große Resonanz bei den betroffenen Kreisen stieß. Etwa 90 Vertreter unter anderem von Herstellern und Verwendern von Ladesäulen, Netzbetreibern, Stromversorgern, Automobilherstellern, Verbraucherschützern, Konformitätsbewertungsstellen, staatlich anerkannten Prüfstellen und Behörden äußerten sich zu zahlreichen Fragen aus dem Messund Eichrecht, die wichtig für die Herstellung und Verwendung von Ladesäulen sind. So ging es zum Beispiel darum, welche Messgrößen für die Abrechnung relevant sind, wie diese Messwerte dem Nutzer der Ladesäule angezeigt werden sollen und wie diese Daten, wenn notwendig, zur Sicherheit gespeichert werden sollen.

Seit Einführung des neuen Mess- und Eichrechts werden Konformitätsbewertungen für die mehr als 150 Messgerätearten entsprechend den Anforderungen des neuen Rechts von der Konformitätsbewertungsstelle der PTB angeboten. Zum 21. April 2016 traten die europäischen Richtlinien für Messgeräte und nichtselbsttätige Waagen in Kraft. Hierfür mussten sich alle europäischen Konformitätsbewertungsstellen, die Konformitätsbewertungen für diese Messgeräte anbieten, neu notifizieren lassen. Die Konformitätsbewertungsstelle der PTB, die für alle in Deutschland und Europa gesetzlich geregelten Messgeräte und Zusatzeinrichtungen Konformitätsbewertungen durchführt, ist als erste von allen europäischen Konformitätsbewertungsstellen renotifiziert worden.

Die Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen wurde durch Einführung des neuen Rechts modernisiert und ist jetzt eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch für alle Akteure: neben der PTB, die Eichbehörden, Prüfstellen, Konformitätsbewertungsstellen sowie sachverständigen Institutionen und Verbände (Hersteller, Verwender, Verbraucherschutz).

Die internationale Organisation für das gesetzliche Messwesen (OIML) beschloss im Oktober 2016 die Einführung eines neuen Zertifizierungssystems. Das neue OIML certification system (OIML-CS) soll ab dem Jahr 2018 das aktuelle Zertifizierungssystem, bestehend aus Basic- und MAA-Zertifikaten, ablösen und in ein einheitliches Zertifizierungssystem überführen.