Anerkennung und Bewertung des Qualitätsmanagementsystems
Die auf Grundlage der Kompetenznachweise vom Präsidenten der PTB abgegebene Selbsterklärung zum Qualitätsmanagement wird uneingeschränkt durch die Auftraggeber und Nutzer der Leistungen der PTB anerkannt. Basis dieser Selbsterklärung ist ein auf den Ergebnissen von internen Audits, von Vergleichsmessungen sowie der Auswertung von Rückmeldungen der Kunden von PTB-Leistungen jährlich durchgeführter Selbstbewertungsprozess.
In Umsetzung internationaler Verträge im Rahmen der Meterkonvention (CIPM-MRA), des gesetzlichen Messwesens (OIML-MAA) und im Bereich des Explosionsschutzes (IEC-Ex-Schema) überzeugten sich internationale Teams von Fachexperten von der fachkompetenten Arbeit und erklärten ihr Vertrauen in ein wirksames QM der PTB.
Im Rahmen von Renotifizierungsverfahren im Zusammenhang mit erschienenen Neufassungen der EU-Richtlinien im Bereich der Messgeräte, der nichtselbsttätigen Waagen und des Explosionsschutzes (MID, NAWID, ATEX) wurden auf Grundlage des QM-Systems der PTB gegenüber den nationalen Benennungsbehörden entsprechende Kompetenznachweise erbracht.