Begutachtungsrunde der messtechnischen Rückführung im Mess- und Eichwesen abgeschlossen
In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Weitergabe der Einheiten zum einen über akkreditierte Kalibrierlaboratorien und zum anderen über die von den Bundesländern eingesetzten Landeseichbehörden.
Aufgrund der Begutachtungen durch die PTB kann ein von den Eichbehörden der Länder ausgestellter Ergebnisbericht als metrologischer Rückführungsnachweis auf die SI-Einheiten anerkannt werden.
Der Bundestag hatte das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) am 18. April 2013 beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Nach § 45 des MessEG hat die PTB auch die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Landesbehörden zu beraten. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der PTB und den Eichbehörden der Länder wird somit in bewährter Weise fortgesetzt.