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Begutachtungsrunde der messtechnischen Rückführung im Mess- und Eichwesen abgeschlossen

30.12.2014

Die im Jahr 2011 begonnenen Begutachtungen der messtechnischen Rückführung bei den Eichbehörden durch die PTB konnten in allen Bundesländen erfolgreich abgeschlossen werden. Basis war der §6 des Einheiten- und Zeitgesetzes (EinhZeitG), wonach die PTB u. a. die gesetzlichen Einheiten darzustellen und weiterzugeben hat. Sofern die Weitergabe der Einheiten über Dritte erfolgt, soll die PTB auch die Einheitlichkeit des Messwesens sichern.

In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Weitergabe der Einheiten zum einen über akkreditierte Kalibrierlaboratorien und zum anderen über die von den Bundesländern eingesetzten Landeseichbehörden.

Aufgrund der Begutachtungen durch die PTB kann ein von den Eichbehörden der Länder ausgestellter Ergebnisbericht als metrologischer Rückführungsnachweis auf die SI-Einheiten anerkannt werden.

Der Bundestag hatte das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) am 18. April 2013 beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Nach § 45 des MessEG hat die PTB auch die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Landesbehörden zu beraten. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der PTB und den Eichbehörden der Länder wird somit in bewährter Weise fortgesetzt.