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Gesetzliches Messwesen 2015

Nachricht des Jahres im PTB-Jahresbericht 2015
01.04.2016

Am 1. Januar 2015 ist das neue Mess- und Eichrecht in Kraft getreten. Mit diesem Gesamtpaket ist das Mess- und Eichrecht grundlegend modernisiert worden, wobei das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens beibehalten wird. Mit der Neuordnung des gesetzlichen Messwesens gelten für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden.

Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten ist ab dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt worden. Das Inverkehrbringen aller gesetzlich geregelten Messgeräte wird im Rahmen der Marktüberwachung durch die zuständigen Landesbehörden überwacht. Die zuständigen Landesbehörden überwachen auch die ordnungsgemäße Verwendung von Messgeräten und Messwerten. Das neue Regelungssystem ist innovationsoffen und kann zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfassen. Die Eichung von verwendeten Messgeräten wird im bisherigen Umfang von den zuständigen Landesbehörden und bei den Verbrauchsmessgeräten auch von den staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt.

Das gesetzliche Messwesen gewährleistet die Messrichtigkeit und Messbeständigkeit von Messungen im geschäftlichen Verkehr, von amtlichen Messungen und von Messungen im öffentlichen Interesse für über 120 Millionen verwendete Messgeräte. Dazu zählen Strom-, Wasser-, Gas- oder Wärmezähler, Waagen, Tankzapfsäulen, Geschwindigkeitsmessgeräte, Strahlendosimeter, Taxameter oder Smart Meter, um nur einige der über 150 verschiedenen Messgerätearten zu nennen, deren Inverkehrbringen und Verwendung vom gesetzlichen Messwesen erfasst werden.

Regeln und technische Spezifikationen für national geregelte Messgeräte sowie Regeln und Erkenntnisse über Verfahren der Konformitätsbewertung ermittelt der mit dem Mess- und Eichgesetz eingeführte Regelermittlungsausschuss. Darüber hinaus ermittelt dieser Ausschuss auch Regeln und Erkenntnisse um die Pflichten von Personen näher zu bestimmen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden.

2015 hat der Regelermittlungsausschuss für 90 % der gesetzlich geregelten Messgeräte Regeln unter Beteiligung aller interessierten Kreise ermittelt. Der Regelermittlungsausschuss ist unterOpens external link in new window www.rea.ptb.de im Internet erreichbar.

Ein weiterer Ausschuss, der neben dem Regelermittlungsausschuss im Mess- und Eichgesetz geregelt ist, ist der Ausschuss der Konformitätsbewertungsstellen (AdKBS). Der AdKBS dient der Vereinheitlichung der Konformitätsbewertungspraxis der Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland und ist unter der Leitung der PTB gebildet worden.

Aufgrund des neuen Mess- und Eichrechts und der neuen Ausschüsse ist die Satzung der PTB im Bezug auf die Vollversammlung für das Eichwesen geändert worden. Sie dient dem Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Mess- und Eichwesens. Unter diesen neuen Vorzeichen fand die Vollversammlung erstmals am 25. September 2015 statt.

Die Konformitätsbewertungsstelle der PTB führt Konformitätsbewertungen gemäß mehrerer europäischer Richtlinien durch. 2015 ist die Konformitätsbewertungsstelle bzgl. ihres Konformitätsbewertungsangebotes für die Richtlinien 2014/32/ EU (Messgeräte) und 2014/31/EU (nichtselbsttätige Waagen) von der anerkennenden Stelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolgreich notifiziert worden. Damit bietet die Konformitätsbewertungsstelle der PTB für alle gesetzlich geregelten Messgeräte Konformitätsbewertungen an.