Neue Regelungen für die Abrechnung von PTB-Leistungen
Viele Dienstleistungen werden ab Oktober 2021 privatrechtlich abgerechnet
Hintergrund dieser Änderungen ist die jüngste Strukturreform des Gebührenwesens durch das Bundesgebührengesetz. Zwar bleibt die Abrechnung mancher Dienstleistungen nach Gebührenordnung bestehen, doch gerade im Bereich der Kalibrierungen, Konformitätsbewertungen und metrologischen Prüfungen müssen sich Kunden auf Veränderungen einstellen. Hier greifen ab dem 1. Oktober 2021 privatrechtliche Regelungen, die mit einer Ausweisung der Umsatzsteuer einhergehen.
Einige Leistungen, die bisher mit der Kostenverordnung für Nutzleistungen, der Zulassungskostenverordnung, der Spielverordnung und weiteren Kostenverordnungen abzurechnen waren, bleiben gebührenfähig. Sie werden ab dem 01.10.2021 entsprechend der Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung der PTB abgerechnet. In diesen Fällen wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Bei allgemeinen Fragen können sich PTB-Kunden wenden an:
Sachgebiet Z.143, Telefon: (0531) 592-9143, E-Mail: gebuehren@ptb.de
Zu allen Neuerungen rund um die Abrechnung von Leistungen:
https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abtz/z14/gebuehren-und-sonstige-entgelte.html