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Neue Prüfregel zur Brennwertermittlung von Erdgasen

01.12.2000

Ein neuer Band der "PTB-Prüfregeln" widmet sich den Messverfahren in einem komplizierten Fall der Gasversorgung: Wenn in ein Versorgungsnetz Erdgase mit sehr unterschiedlichen Brennwerten eingespeist werden, können diese Brennwerte in bestimmten Fällen nur mit Hilfe der so genannten Zustandsrekonstruktion ermittelt werden. Die neue Prüfregel behandelt alle dabei anfallenden eich- und zulassungrechtlichen Aspekte.

Bei der Verteilung von Brenngasen in Netzen der öffentlichen Gasversorgung wird dem Kunden im Allgemeinen die thermische Energie berechnet, die er bezieht. Dazu ist es nötig, die vom Kunden bezogene Gasmenge und ihren spezifischen Energieinhalt (den Brennwert) zu bestimmen. Während die Gasmenge (das Normvolumen) bei jedem Kunden individuell gemessen wird, wird der Brennwert an wenigen Stellen stellvertretend für größere Netzbereiche gemessen.

Verfahren zur Ermittlung und Berechnung dieses Abrechnungsbrennwerts be-schreibt das DVGW-Arbeitsblatt G 685. Der Anwendungsbereich der dort beschriebenen Algorithmen zur Ermittlung des Abrechnungsbrennwerts ist beschränkt auf Versorgungsnetze, in die Gase eingespeist werden, deren Brennwerte sich nur wenig voneinander unterscheiden.

In Netzen mit stark unterschiedlichen Einspeisebrennwerten (Abweichung eines oder mehrerer Einspeisebrennwerte um mehr als 2 % vom mengengewogenen mittleren Brennwert des Netzes) sind zur eindeutigen Bestimmung der Brennwerte an den Abgabestellen Ersatzverfahren erforderlich.

Sind diese Maßnahmen (z. B. Auftrennung des Netzes in voneinander getrennte Teilnetze mit nur jeweils einer Einspeisung; offene Fahrweise des Netzes und Messung der Brennwerte an allen Abgabe- oder Mischpunkten; Einschränkung des Schwankungsbereiches der eingespeisten Brennwerte) aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht anwendbar, so bietet sich als weitere technische Möglichkeit an, den Abgabebrennwert mithilfe von sogenannten "Brennwertrekonstruktionsverfahren" dynamisch aus den Einspeisebrennwerten zu errechnen.

Nachdem im vergangenen Jahr die Vollversammlung für das Eichwesen die PTB-Anforderungen an Brennwertrekonstruktionssysteme verabschiedet hat, liegen jetzt die entsprechenden Prüfregeln vor (PTB-Prüfregeln Bd. 28: Messgeräte für Gas - Brennwertmessgeräte - Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten und weiteren Gasbeschaffenheitsdaten mittels Zustandsrekonstruktion).
Die Prüfregel behandelt eich- und zulassungsrechtliche Aspekte bei der Ermittlung von Gasbeschaffenheitsdaten mittels Rekonstruktion der Netzzustände zum Zweck der Abrechnung. Sie soll für Eichbehörden und Betreiber von Rekonstruktionssystemen - deren räumliche Ausdehnung sich oft über mehrere Bundesländer erstreckt und damit in die Zuständigkeit verschiedener Eichaufsichtsbehörden fällt - als Basis für die Zulassung, Eichung, eichtechnische Überwachung und Prüfung während des Betriebes dienen. Sie enthält ausführliche Erläuterungen zu den genannten Punkten sowie eine Reihe von Beispielen.

PTB-Prüfregeln Band 28
"Messgeräte für Gas - Brennwertmessgeräte; Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten und weiteren Gasbeschaffenheitsdaten mittels Zustandsrekonstruktion"
70 Seiten, DM 22,55

Zu beziehen durch:
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