Die Beschaffungsstelle ist dafür zuständig, die für die Erfüllung der Aufgaben der PTB benötigten Leistungen und Dienstleistungen schnell und wirtschaftlich einzukaufen.
Bei der PTB handelt es sich um eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Daher wird die PTB bei der Durchführung ihrer Einkäufe als öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) tätig. Dies hat zur Folge, dass die Beschaffungsstelle an die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts gebunden ist. Insbesondere kommen die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL Teil B) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A und B) in ihrer jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.
Die aktuellen Vergabeverfahren der PTB finden Sie auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter: (www.evergabe-online.de/awardingAuthorityList.html#P).
Sie haben dort die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen ohne Registrierung aufzurufen und herunter zu laden bzw. diese unter Einhaltung der e-Vergabe-Vorgaben elektronisch anzufordern.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der e-Vergabe. www.evergabe-online.de
Zur Übermittlung der Angebote und Teilnahmeanträge verwenden Sie bitte die e-Vergabe.
