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Erklärung zur Barrierefreiheit

Präambel

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) möchte allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich über die PTB im Allgemeinen und über ihre Forschungs- und Dienstleistungsaufgaben im Besonderen zu informieren. Daher gestaltet die PTB ihren Webauftritt unter den gegebenen Randbedingungen weitgehend barrierefrei und nutzt alle Möglichkeiten dazu aus, die das verwendete Redaktionsprogramm (hier: TYPO3) bietet.

Die Aufgaben der PTB als Nationales Metrologieinstitut, als Dienstleister für die deutsche Wirtschaft und als international vernetzte Forschungsinstitution sind hochgradig wissenschaftlich und technisch. Die Sprache der PTB ist entsprechend eine Wissenschaftssprache. Die Kunden und Partner der PTB stammen aus eben diesen Umfeldern der Wissenschaft, der Hochtechnologie und der Wirtschaft. Die Inhalte des Webauftritts der PTB richten sich dementsprechend hauptsächlich an ein sehr spezielles Fachpublikum. Diese Inhalte (wissenschaftliche Texte und Grafiken, tabellarisch dargestellte Experimentauswertungen, etc.) können prinzipiell die Anforderungen einer Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllen. Daher bittet die PTB alle, die auf solche Barrieren stoßen, um Verständnis.

Eigenschaften des Webauftritts im Hinblick auf Barrierefreiheit

Der PTB-Webauftritt weist beispielsweise folgende "barrierefreie Eigenschaften" auf:

  • Die Webseiten sind so programmiert, dass entsprechende Softwaretools (Screen-Reader) die schriftlichen Inhalte in gesprochene Sprache übersetzen können, d. h. die Webseiten sind maschinenlesbar.
  • Zur besseren Lesbarkeit kann eine "Kontrastansicht" eingestellt werden; dies ist über einen Klick auf den Kontrast-Button in den Kopfzeilen von jeder Webseite aus möglich.
  • Sehr grundsätzliche Informationen zur PTB als Institution und zu ihrem gesetzlichen Auftrag werden in Opens internal link in current windowLeichter Sprache angeboten.
  • Einige Videos, die allgemein etwas über die PTB erzählen, sind auch in Opens internal link in current windowGebärdensprache übersetzt.
  • Alle Redakteure, die Inhalte auf den PTB-Webseiten einstellen, sind angehalten, die speziellen Regelungen zur Barrierefreiheit, soweit es geht, umzusetzen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Webauftritt der PTB ist im Wesentlichen barrierefrei. Grundsätzlich befindet sich die PTB damit im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, einen barrierefreien Webzugang zu ermöglichen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: November 2023) gilt für die aktuell erreichbare Version der PTB-Webseite (Opens internal link in current windowwww.ptb.de).

Grundlage für diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine von der PTB durchgeführte Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des "Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)" in Verbindung mit der "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)".

Die PTB-Webseiten beinhalten jedoch auch Elemente, die nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich sind. Eine Verbesserung ist an allen Stellen geplant bzw. in Arbeit, wo dies inhaltlich und technisch möglich ist. Beispielsweise sind folgende Eigenschaften im PTB-Webauftritt nicht bzw. noch nicht barrierefrei:

  • Im PTB-Web werden vielfach wissenschaftliche Originalarbeiten zitiert und im sogenannten Opens external link in new windowOpen Access Repository (OAR) der PTB-Bibliothek als pdf-Dokumente öffentlich zugänglich gemacht. Diese Dokumente erfüllen in der Regel nicht die Anforderungen an eine Barrierefreiheit und werden diese auch grundsätzlich nicht erfüllen können.
  • Nicht alle verwendeten Bildelemente sind mit Alternativtexten hinterlegt. An einer redaktionellen Verbesserung/Bereinigung wird fortlaufend gearbeitet.
  • Nicht alle Video-Inhalte sind untertitelt und zusätzlich in Gebärdensprache übersetzt. An einer Untertitelung wird fortlaufend gearbeitet.
  • Publikationen speziell der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Presseinformationen oder das Nachrichtenblatt PTB-News) werden oft auf zweifache Weise im PTB-Web angeboten: im html-Format und zusätzlich als pdf-Dokument. Während die html-Seiten weitgehend barrierefrei sein sollten, gilt dies noch nicht für die pdf-Dokumente.
  • In Formularen fehlt an einigen Eingabefeldern das autocomplete-Attribut.
  • In Formularen ist aus Sicherheitsgründen ein sogenanntes Captcha enthalten.
  • An einigen fremdsprachigen Textstellen fehlt die Auszeichnung mit dem lang-Attribut.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
  • Links können unverständlich sein.

Begründung

  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung in Planung.
  • Verschiedene Dokumente aus Büroanwendungen, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
  • Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Ministerien u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

Barrieren melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Wenn Sie auf Barrieren in unserem Webaufritt stoßen und Ihnen dadurch wichtige Inhalte nicht zugänglich sind, dann können Sie uns dies melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Opens internal link in current windowFeedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesallee 100
38116 Braunschweig
Telefon: 0531 592-3006
E-Mail: Opens window for sending emailbarrierefreiheit(at)ptb.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Opens external link in new windowInternetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Opens external link in new windowLeichter Sprache oder in Opens external link in new windowDeutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: Opens local program for sending emailinfo(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: Opens external link in new windowwww.schlichtungsstelle-bgg.de