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Leitbild

 

Das im Jahre 2005 vom Präsidium verabschiedete Leitbild zum Technologietransfer beschreibt die Rahmenbedingungen zur Förderung von Innovationen aus der PTB. Es ist Teil des QM-Systems der PTB und stellt damit eine Präzisierung der Anforderungen im Einheiten- und Zeitgesetzes zur "Förderung des Technologietransfers" dar.

Technologietransfer stellt einen Teilaspekt der Leistungen der PTB für Wirtschaft und Gesellschaft gemäß dem politischen Auftrag dar, Wissenschaft und Wirtschaft enger zu verzahnen. Die Verstärkung des Technologietransfers in die deutsche Wirtschaft ist ein mit dem BMWK vereinbartes Ziel. Unter Technologietransfer versteht die PTB alle Aktivitäten, die zu einer wirtschaftlichen Verwertung ihrer Arbeitsergebnisse führen.

Technologietransfer wird bereits seit Jahren z. B. in Forschungskooperationen oder durch Patentverwertung praktiziert.
Zur weiteren Unterstützung der deutschen Wirtschaft dienen die folgenden Ziele:

  • Sensibilisierung von Mitarbeitern der PTB, um dem Aspekt des Technologietransfers einen erhöhten Stellenwert zuzuordnen.
  • Verwertung von "Know-how", Erfindungen und Schutzrechten durch Lizenzierung
  • Unterstützung von PTB-Mitarbeitern bei der Ausgründung von Firmen auf der Basis von PTB-Technologien.
  • Unterstützung der Mobilität durch befristeten Personalaustausch zwischen Industrie und PTB.
  • Erhöhung der Zahl der Forschungskooperationen mit Partnern aus Industrie und Gesellschaft.
  • Mitarbeit in Gremien zur Förderung der Verwertung von PTB-Technologien

Die Verwertung der in der PTB entwickelten Technologien erfolgt zu marktüblichen Bedingungen. Eine besondere Rolle spielen gewerbliche Schutzrechte. Sie stärken die fachliche und rechtliche Position der PTB in Kooperationen und gewähren gleichzeitig den Lizenznehmern einen Investitionsschutz. Als Kompetenznachweis der PTB sind sie ein Ansatzpunkt für zukünftige Kooperationen. Sie gestatten auch einen partiellen Mittelrückfluss der durch öffentliche Haushalte finanzierten Ausgaben.

Ausgründungen stellen einen wertvollen Beitrag zum Technologietransfer dar. Die PTB berät Ausgründer in rechtlichen und organisatorischen Belangen und bietet ihnen bei Bedarf Vermietungen und Nutzungsüberlassungen an. Sowohl im Bereich Ausgründung wie auch im Bereich der Forschungskooperationen soll es künftig Mitarbeitern möglich sein, für externe Firmen zeitweise tätig zu werden.

Durch verstärkte Förderung des Technologietransfers sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PTB motiviert werden, den unmittelbaren volkswirtschaftlichen Nutzen ihrer Arbeit verstärkt im Auge zu haben.