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Mit Metrologie in die Zukunft - Herausforderung Umwelt und Klima

Neue Partikelzähler für die AU

Nachricht zu Umwelt und Klima

PTB erteilt die ersten drei Baumusterprüfungen für Kfz-Abgasuntersuchungen

PTB-News 1.2023
12.01.2023
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AU-Prüfstellen

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Diesel-Kfz müssen spätestens ab dem 1. Juli 2023 im Rahmen ihrer nächsten Abgasuntersuchung (AU) nachweisen, dass sie weniger als 250 000 Partikel pro Kubikzentimeter Abgas ausstoßen. Um diesen Grenzwert verlässlich zu messen, werden Partikelzähler benötigt, die für diese spezielle Messung ausgelegt sind. Ihr Messbereich muss zur Partikelgröße, zur Partikelkonzentration und zu den Eigenschaften von Diesel-Abgas passen, und sie müssen auf die spezielle Testprozedur im Rahmen der Abgasuntersuchung in den Werkstätten abgestimmt sein. Inzwischen hat die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) der PTB die ersten drei dieser aufwendigen Baumusterprüfungen abgeschlossen.

Die Messung der Partikelanzahlkonzentration im Diesel-Abgas fällt in Deutschland unter das Mess- und Eichgesetz. Die Messgeräte müssen hierzu spezielle Anforderungen erfüllen. Beispielsweise müssen sie manipulationssicher arbeiten, stabil und robust sein gegenüber Störungen und natürlich „richtig“ messen. Diese Anforderungen werden in Deutschland einzig von der KBS der PTB im Rahmen einer Baumusterprüfung an einem repräsentativen Gerät geprüft und dokumentiert. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob die maximal zulässigen Fehlergrenzen eingehalten werden oder ob das Gerät schnell genug messen kann. Ebenfalls wird überprüft, ob die Geräte auch in heißer oder kalter Umgebung einwandfrei arbeiten oder ob elektromagnetische Störungen – etwa durch Handys – einen Einfluss auf den Messwert haben können.

Die wesentlichen Anforderungen an diese Partikelzähler stehen in der Mess- und Eichverordnung. Die Details zu deren Konkretisierung sind in PTB-Anforderungen festgehalten, die in den letzten Jahren unter Beteiligung aller relevanten Kreise (Vertreter zuständiger Ministerien, der Bundesanstalt für Straßenwesen, Prüforganisationen, Hersteller- und Verwenderverbände, Eichbehörden, PTB) erstellt wurden. Sie wurden im Mai 2021 veröffentlicht.

Die ersten drei Messgeräte haben alle erforderlichen Prüfungen bestanden und ihre Baumusterprüfbescheinigungen erhalten. Weitere Messgeräte sind noch in der Prüfung.

Ansprechpartnerin

Sonja Pratzler
Fachbereich 3.4
Analytische Chemie in der Gasphase
Telefon: (0531) 592-3440
Opens local program for sending emailsonja.pratzler(at)ptb.de

Die PTB-Anforderung

PTB-Anforderung 12.16 „Partikelzähler“, Ausgabe Mai 2021, Opens external link in new windowhttps://oar.ptb.de/resources/show/10.7795/510.20210623, (DOI 10.7795/510.20210623)