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Kampf den Viren in der Raumluft

DIN-Veröffentlichung zum Einsatz von UV-C-Luftentkeimern, insbesondere in Kitas und Schulen

PTB-News 2.2022
29.04.2022
Besonders interessant für

Hersteller, Planer und Prüfer von UV-C-Luftentkeimungsgeräten

Welcher UV-C-Raumluftentkeimer wirkt gegen Coronaviren? Unter welchen Bedingungen? Ist der Einsatz der Geräte sicher? Eine Veröffentlichung des DIN, die in Zusammenarbeit mit der PTB erarbeitet wurde, bringt mehr Sicherheit für Hersteller, potenzielle Anwender und Planer. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherheit der Geräte, insbesondere für den Einsatz in Schulen oder Kindergärten.

Aerosole mit Coronaviren im Klassenzimmer (Symbolbild: Adobe Stock / Alexander Limbach)

Das Coronavirus wird vor allem über Aerosole übertragen, was insbesondere in geschlossenen Räumen eine Gefahr darstellt. Wie Studien zeigen, können UV-C-Luftentkeimer das Virus wirksam eliminieren. Wird die hindurchströmende Luft mit einer UV-C-Dosis von etwa 70 J/m2 bestrahlt, können rund 99 Prozent aller üblicherweise durch die Luft übertragenen Bakterien und Viren inaktiviert werden. Wer UV-C-Luftentkeimer bauen oder einsetzen will, sollte also auf eine ausreichende UV-C-Dosis bei Einmalpassage achten.

Die technische Spezifikation DIN/TS 67506 „Entkeimung von Raumluft mit UV-Strahlung – UV-C-Sekundärluftgeräte“ gilt für Geräte mit geschlossener Bauart und aktiver Ventilation. Sie enthält zahlreiche technische Einzelheiten und Methoden. Neben Angaben zur Wirksamkeit sind dies etwa Details zur Wirkung in unterschiedlichen Raumgrößen. Die sogenannte Hygienic Air Delivery Rate (HADR) gibt an, wie viele Kubikmeter an entkeimter Luft das Gerät pro Stunde produziert. So lässt sich für jede Raumgröße und jedes Gerät die theoretisch erreichbare Anzahl an Luftwechseln berechnen, für die eine effektive Reduzierung der Keime erreicht wird.

Sehr wichtig ist der Aspekt der Gerätesicherheit, speziell der Schutz vor UV-Strahlung. Auch Personen, die sich über einen längeren Zeitraum in unmittelbarer Nähe eines Gerätes aufhalten, dürfen nicht gefährdet werden. Selbst bei geschlossen verbauten UV-Strahlungsquellen kann ein geringer Anteil an UV-C-Strahlung austreten. Um ihn zu minimieren, sollten die Geräte so ausgelegt sein, dass sie zur freien Gruppe nach DIN EN 62471 „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen“ zählen. Die darin definierten Grenzwerte beziehen sich auf gesunde, erwachsene Personen und sind in Anlehnung an die EU-Richtlinie 2006/25/EG so angesetzt, dass eine Gefährdung bei bestimmungsgemäßer Anwendung quasi auszuschließen ist.

In der Nähe schutzbedürftiger Personen, etwa von Kindern oder Menschen mit Vorschäden an Augen oder Haut, sollte in dem zugänglichen Bereich der Geräte gar keine messbare UV-Strahlung austreten. Das ist nach jetzigem Stand der Messtechnik dann gegeben, wenn in einem Abstand von 20 cm zum Gerät die UV-Bestrahlungsstärke im Spektralbereich von 200 nm bis 300 nm bis zu einer Höhe von 180 cm über dem Boden nirgendwo 200 μW/m2/sup> überschreitet. Dies ist in der technischen Spezifikation ebenfalls klar festgelegt.

UV-C-Luftentkeimer, die nach den Empfehlungen der DIN/TS 67506 konzipiert, geprüft und eingesetzt werden, können einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Im nächsten Schritt wird auf ihrer Basis eine entsprechende DIN-Norm erarbeitet.

Ansprechpartner

Peter Sperfeld
Fachbereich 4.1, Photometrie und Spektroradiometrie
Telefon: (0531) 592-4144
Opens local program for sending emailpeter.sperfeld(at)ptb.de

Die technische Spezifikation

DIN/TS 67506: Entkeimung von Raumluft mit UV-Strahlung – UV-C-Sekundärluftgeräte. Beuth-Verlag, Opens external link in new windowwww.beuth.de