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Neuer Abgaslaborbau in Rekordzeit fertig gestellt

Laborgebäude für die Baumusterprüfung von Kfz-Abgasmessgeräten

PTBnews 2.2019
03.06.2019
Besonders interessant für

Kfz-Abgasmesstechnik

Kfz-Werkstätten, HU/AU-Prüfstellen

Baumusterprüfung, Eichämter

Die regelmäßige Überprüfung der Kfz- Abgaswerte (AU) wurde Ende 2017 in mehreren Punkten verschärft. Dies machte umfangreiche Forschungsarbeiten und die zeitnahe Ausstellung oder Erneuerung zahlreicher Baumusterprüfbescheinigungen für AU-Messgeräte erforderlich. Hierfür wurde innerhalb von nur 12 Monaten ein neues Prüflaborgebäude errichtet und in Betrieb genommen. Es umfasst hochmoderne Labore für Trübungs- bzw. COMessgeräte und ein Kalibrierlabor für Partikelzähler.

Das neue Gebäude enthält u. a. Prüflabore für Abgasmessgeräte auf dem neuesten technischen Stand und ein Kalibrierlabor für Partikelzähler.

Deutsche Kfz-Halter müssen alle zwei Jahre die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) nachweisen, die in die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich den „TÜV“) eingebettet ist. Dies gilt sowohl für Benzinmotoren, die einen Grenzwert für Kohlenmonoxid (CO) einhalten müssen, als auch für Dieselmotoren, deren Rußausstoß begrenzt ist. Dieser wird über die Abgas-„Opazität“ erfasst, wobei man misst, inwieweit der Ruß eingestrahltes Licht schwächt.

AU-Messgeräte unterliegen dem Messund Eichgesetz. Die PTB prüft für jede Bauart ein repräsentatives Baumuster, ob es die strengen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und stellt eine sogenannte Baumusterprüfbescheinigung aus.

D er Ablauf der AU und die einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte werden durch die sogenannte AU-Richtlinie geregelt, die das Bundesverkehrsministerium im September 2017 in drei Punkten deutlich verschärft hat: Erstens wurde zum 1.1.2018 die ausnahmslose Endrohrprüfung wieder eingeführt, zweitens wurden zum 1.1.2019 die Grenzwerte für Abgastrübung und CO für EURO6-Fahrzeuge halbiert, und drittens wird zum 1.1.2021 ein EURO6-AU-Partikelanzahl-Grenzwert eingeführt.

Diese Verschärfungen erfordern umfangreiche und zeitkritische Forschungs- und Dienstleistungsarbeiten. Punkt 3 bedarf des Aufbaus einer Partikelanzahl- Rückführungskette, Punkt 2 der verbesserten Rückführung der Trübungs-/ CO-AU-Messgeräte, während Punkt 1 Baumusterprüfungen einer großen Anzahl von Geräten erforderlich machte. Die Umsetzung dieser Aufgaben verlangte unter anderem eine umgehende Modernisierung und deutliche Kapazitätserweiterung der Prüflabore für CO- bzw. Opazitätsmessgeräte.

Daher wurde für 4,4 Millionen Euro ein neues, 360 m2 großes Laborgebäude geplant und in Betrieb genommen. Es umfasst zwei hochmoderne Labore für die Prüfung von Trübungs- und Abgasmessgeräten sowie ein neuartiges Kalibrierlabor für Partikelzähler. Die Labore erlauben beispielsweise die hochpräzise, weitgehend automatisierte, sequenzielle Zuführung von bis zu 35 teils hochtoxischen Prüfgasen an das zu prüfende Messgerät bzw. die Erzeugung spezieller metrologisch definierter Prüfaerosole. Insbesondere die Automatisierung verspricht dabei eine signifikante Beschleunigung der Prüfverfahren sowie Verbesserungen hinsichtlich Messgüte und Arbeitssicherheit.

Ansprechpartner

Volker Ebert
Fachbereich 3.4
Analytische Chemie der Gasphase
Telefon: (0531) 592-3401
Opens window for sending emailvolker.ebert(at)ptb.de