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E-Mobilität – korrektes Messen und Abrechnen beim Laden ist für alle wichtig

Regelermittlungsausschuss hält öffentliche Anhörung zum Thema „Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität“ ab

08.09.2016

Eine Milliarde Euro investiert die Bundesregierung in ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Marktes für Elektromobilität in Deutschland. Der Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist ein wichtiger Baustein und soll von 2017 bis 2020 mit insgesamt 300 Millionen Euro gefördert werden. Eine breite Akzeptanz der Ladeinfrastruktur ist für den Erfolg der E-Mobilität wichtig. Richtiges Abrechnen auf Grundlage richtiger Messwerte ist dabei ein wichtiger Aspekt für alle – für diejenigen, die Ladesäulen verkaufen, betreiben oder nutzen sowie für diejenigen, die Strom oder Elektrofahrzeuge verkaufen. 

Für richtiges Messen sorgt das Mess- und Eichrecht, dessen Ziel es ist, korrekte Messungen im geschäftlichen Verkehr, bei amtlichen Messungen und bei Messungen im öffentlichen Interesse für über 120 Millionen verwendete Messgeräte zu gewährleisten. Zu den über 150 verschiedenen Messgerätearten, deren Inverkehrbringen und Verwendung vom Mess- und Eichrecht geregelt sind, zählen z. B. Strom-, Wasser- oder Gaszähler, Waagen, Geschwindigkeitsmessgeräte, Dosimeter, Taxameter, Smart Meter, Zapfsäulen oder Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität.

Das Mess- und Eichrecht legt auch fest, dass es bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) einen Regelermittlungsausschuss gibt, der für wichtige Fragen bezüglich der Herstellung und Verwendung von Messgeräten Regeln ermittelt. Diese Regeln konkretisieren die Anforderungen des Mess- und Eichrechts und sorgen so für mehr Klarheit bei allen Betroffenen. Der Regelermittlungsausschuss hat nun alle, die vom Thema E-Mobilität betroffen sind, eingeladen, um zu erfahren, welche Meinungen die Eingeladenen zu ausgewählten Fragen des Mess- und Eichrechts haben.

Die öffentliche Anhörung des Regelermittlungsausschusses zum Thema „Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität“ stieß auf große Resonanz bei den betroffenen Kreisen. Etwa 90 Vertreter unter anderem von Herstellern und Verwendern von Ladesäulen, Netzbetreibern, Stromversorgern, Automobilherstellern, Verbraucherschützern, Konformitätsbewertungsstellen, staatlich anerkannten Prüfstellen und Behörden haben sich zu zahlreichen Fragen aus dem Mess- und Eichrecht geäußert, die wichtig für die Herstellung und Verwendung von Ladesäulen sind. So ging es zum Beispiel darum, welche Messgrößen für die Abrechnung relevant sind, wie diese Messwerte dem Nutzer der Ladesäule angezeigt werden sollen und wie diese Daten, wenn notwendig, zur Sicherheit gespeichert werden sollen. Der Regelermittlungsausschuss wird die wichtigen und zahlreichen Redebeiträge der betroffenen Kreise für seine weitere Arbeit nutzen.

Eine Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Messgeräte in Ladesäulen, an denen Strom verkauft wird, in den Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, ist eine erfolgreiche Konformitätsbewertung der Messgeräte. Bei der Konformitätsbewertung wird überprüft, ob Messgeräte den Anforderungen des Mess- und Eichrechts entsprechen. Die Konformitätsbewertungsstelle der PTB verzeichnet derzeit ein großes Interesse an Konformitätsbewertungen für diese Messgeräte, wobei auch hier die ermittelten Regeln des Regelermittlungsausschusses eine wichtige Rolle spielen. Wie wichtig verlässliche Regeln für alle betroffenen Kreise sind, zeigt die positive Resonanz zu der gut besuchten Anhörung, bei der sich alle Beteiligten einig waren, gemeinsam den Aufbau der benötigten Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzubringen.
ptb/ms

Ansprechpartner
Dr. Sascha Mäuselein, Leiter der Geschäftsstelle Regelermittlungsausschuss, Arbeitsgruppe Q. 31 Gesetzliches Messwesen, Telefon: (0531) 592-8310, E-Mail: Opens window for sending emailsascha.maeuselein(at)ptb.de

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