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| Working Group 5.42 |
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Multiwavelength Interferometry for Geodetic Lengths
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Zulassung von Längenmessmitteln
Industrie, Handel und Gewerbe rechnen in vielen Fällen auf der Grundlage von Längenmessungen
oder ihrer Kombinationen (Fläche, Volumen) an Wirtschaftsgütern unterschiedlichster
Art ab. In diesen Fällen müssen die Längenmessgeräte zur Eichung zugelassen sein.
Dies bestimmt die Prüfungs- und Forschungstätigkeit für dieses Arbeitsgebiet.
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Für bestimmte Messaufgaben ist es vorgeschrieben, dass nur geeichte Längenmaße
verwendet werden. Voraussetzung für die Eichung ist eine Bauartzulassung des entsprechenden
Längenmaßes. Die Bauartzulassung von Messbändern, starren oder halbstarren
Strichmaßen und Gliedermaßstäben sowie berührungslosen Längenmesssystemen
gehört zu den Aufgaben dieser Arbeitsgruppe.
Hierzu steht ein 50 m-Koinzidenzkomparator in vollklimatisierter Umgebung zur Verfügung. Hierbei
wird ein Vergleich der Strichteilung des Prüflings mit der eines Normals durchgeführt.
Entfernungsmessgeräte sind im allg. berührungslos arbeitende Längenmessgeräte.
Diese verwenden in der Regel amplitudenmoduliertes Laserlicht zur Entfernungsmessung.
Hierbei wird ein Phasenvergleich zwischen dem ausgesandten und dem am Zielobjekt reflektierten Licht
durchgeführt. Längenmessgeräte mit einem Messbereich bis 50 m werden durch Vergleiche
mit interferometrisch gemessenen Längen auf der 50 m langen, voll klimatisierten Messbasis
der PTB geprüft. Für größere Messbereiche bis 600 m steht auf dem
Außengelände der PTB eine Pfeilerstrecke zur Verfügung. |
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© Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Page created: 01-Nov-2007 12:24 PM, last update: 18-Sep-2007 11:50 AM,
K. Eggert |
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