PTB > Technologietransfer > Leitbild
Technologietransfer stellt einen Teilaspekt der Leistungen der PTB für
Wirtschaft und Gesellschaft gemäß dem politischen Auftrag dar,
Wissenschaft und Wirtschaft enger zu verzahnen. Die Verstärkung des
Technologietransfers in die deutsche Wirtschaft ist ein mit dem BMWi
vereinbartes Ziel. Unter Technologietransfer versteht die PTB alle
Aktivitäten, die zu einer wirtschaftlichen Verwertung ihrer
Arbeitsergebnisse führen.
Technologietransfer wird bereits seit Jahren z. B. in Forschungskooperationen oder durch Patentverwertung praktiziert.
Zur weiteren Unterstützung der deutschen Wirtschaft dienen die
folgenden Ziele:
Die
Verwertung der in der PTB entwickelten Technologien erfolgt zu
marktüblichen Bedingungen. Eine besondere Rolle spielen gewerbliche
Schutzrechte. Sie stärken die fachliche und rechtliche Position der PTB
in Kooperationen und gewähren gleichzeitig den Lizenznehmern einen
Investitionsschutz. Als Kompetenznachweis der PTB sind sie ein
Ansatzpunkt für zukünftige Kooperationen. Sie gestatten auch einen
partiellen Mittelrückfluss der durch öffentliche Haushalte finanzierten
Ausgaben.
Ausgründungen stellen einen wertvollen Beitrag zum Technologietransfer dar. Die PTB berät Ausgründer in rechtlichen und organisatorischen Belangen und bietet ihnen bei Bedarf Vermietungen und Nutzungsüberlassungen an. Sowohl im Bereich Ausgründung wie auch im Bereich der Forschungskooperationen soll es künftig Mitarbeitern möglich sein, für externe Firmen zeitweise tätig zu werden.
Durch verstärkte Förderung des Technologietransfers sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PTB motiviert werden, den unmittelbaren volkswirtschaftlichen Nutzen ihrer Arbeit verstärkt im Auge zu haben.