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Metrologie für die Gesellschaft

In weiten Bereichen des täglichen Lebens besteht ein besonderes öffentliches Interesse an richtigen Messergebnissen und zuverlässigen Messeinrichtungen. In diesem Geschäftsbereich ist es Aufgabe der PTB (Mission), "Messtechnik und -verfahren zum angemessenen Schutz der Verbraucher im geschäftlichen und amtlichen Verkehr, der arbeitenden Bevölkerung im beruflichen Umfeld, zum Erhalt und der Wiederherstellung der Gesundheit, für die persönliche und industrielle Sicherheit sowie zum Schutz der Natur und Umwelt" zur Verfügung zu stellen und einzusetzen. Ein Schwerpunkt in diesem Bereich ist noch die Bauartzulassung bzw. Prüfung von Messgeräten im Rahmen nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften (im Wesentlichen: Eichgesetz), zum Beispiel auf den Gebieten

  • Energiemesstechnik für elektrische Energie, Gas und Wasser (Wärme, Kälte)
  • Sicherheit im Straßenverkehr (Geschwindigkeitsüberwachung, Atemalkohol)
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
  • Umweltmesstechnik (Absolutmessungen in der Schadstoff- und Spurenanalyse, Lärmschutz etc.)

Die meisten Bauartzulassungen erfüllt die PTB auf der Grundlage des Eichgesetzes. Eine Novellierung dieses Gesetzes ist aufgrund der Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie für 2006 in Vorbereitung, zu der die PTB maßgeblich beiträgt, um der Industrie auch künftig das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren anbieten zu können.

Der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Gesundheit der Bürger ist ein elementares Bedürfnis der Gesellschaft. Die PTB ist gemäß Medizinproduktegesetz zuständig für die Sicherstellung der Einheitlichkeit des Messwesens in der Medizin. Sie leistet hierzu durch die Bereitstellung eines hochentwickelten und zuverlässigen Messwesens für die Medizin einen entscheidenden Beitrag. Dazu zählen zum einen die Entwicklung neuer oder die Verbesserung bereits existierender Messverfahren für Diagnostik und Therapiekontrolle. Zum anderen leistet die PTB entscheidende Beiträge durch Entwicklung von Normalen und Normalmesseinrichtungen, beispielsweise für die Dosimetrie ionisierender Strahlung, die Ultraschall-Diagnostik, für medizinische Geräte mit Messfunktion sowie durch Arbeiten zur Rückführung von analytischen Messungen in der klinischen Chemie auf die SI-Einheiten, insbesondere auf das Mol.

In Absprache und Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist die PTB auf den wirtschaftlich und vor allem gesellschaftlich wichtigen Gebieten der physikalischen Sicherheitstechnik und des Explosionsschutzes elektrischer Betriebsmittel tätig. Auf Grund ihrer Kompetenz fällt ihr dabei eine internationale Referenzfunktion zu. Gleiches gilt für die Arbeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes. Hier hat sich die PTB über die eichrechtlich gebotenen Tätigkeiten hinaus eine Kernkompetenz erworben, die national und international anerkannt und genutzt wird.

Die Metrologie für die Gesellschaft umfasst überwiegend Aufgaben, die gesetzlich geregelt sind. In etwa 30 Gesetzen und Verordnungen sind der PTB verschiedene Tätigkeiten zugewiesen. Die besondere Verantwortung der PTB ergibt sich dadurch, dass sie in den meisten dieser Rechtsvorschriften als einzige Stelle genannt ist.

Die Arbeiten in dem Geschäftsbereich "Metrologie für die Gesellschaft" sind vielfach geprägt durch Kooperation, Koordination und Kontakte mit anderen Instituten, Einrichtungen, Behörden und Ministerien. Darüber hinaus ist die PTB neutrale Schiedsstelle bei gerichtlichen Verfahren und anderen metrologischen Kontroversen mit oft erheblicher gesellschaftlicher Relevanz, beispielsweise bei Fragen der Strahlenbelastung von Personen bei Flügen, Castor-Transporten oder in der Umgebung von Kernkraftwerken.

Zur Beratung der Ministerien hat die PTB im Jahr 2005 ein Positionspapier mit Vorschlägen zur Modernisierung des gesetzlichen Messwesens vorgelegt, in dem auch Wege zur weiteren Privatisierung technischer Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der Bundeseinheitlichkeit aufgezeigt werden. Diese Unterstützung der Ministerien erstreckt sich auch auf die Neuordnung des Anerkennungs- und Akkreditierungswesens, das durch ein Bundesgesetz geregelt werden soll.

© Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Jahresbericht 2005, WEB-Redaktion
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