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Verbrauchsmessgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme werden in Deutschland überwiegend von
staatlich anerkannten Prüfstellen geeicht (bisher als Beglaubigung bezeichnet). Sie entlasten als
sogenannte beliehene Unternehmen den Staat beim Vollzug des Eichgesetzes. Träger der Prüfstellen sind
hauptsächlich Wasser- und Energieversorgungsunternehmen sowie Hersteller der o.a. Messgeräte.
Rechtsgrundlagen für die Einrichtung von Prüfstellen sind das Eichgesetz und die Eichordnung. In den
§§ 47-63 der Eichordnung sind die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Prüfstelle, das
Prüfstellenpersonal und den Betrieb der Prüfstelle festgelegt. Danach muss eine Prüfstelle über
geeignete Räume und von der PTB anerkannte Prüfeinrichtungen verfügen. Die verwendeten Normale müssen
von der Eichbehörde oder der PTB geprüft sein. Die Eichung gewährleistet somit die Rückführbarkeit
auf nationale Normale. Der Träger der Prüfstelle hat die Prüfstelle als organisatorisch selbständige
Einheit so einzurichten und zu unterhalten, dass ein ordnungsgemäßer Betrieb der Prüfstelle
gewährleistet ist.
Die Prüfstellen werden von den zuständigen Eichbehörden anerkannt und unterliegen deren Aufsicht und
Überwachung. Das leitende Prüfstellenpersonal wird von den Eichbehörden öffentlich bestellt und muss
sich außerdem verpflichten, seine Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch auszuführen.
Die Prüfstellen sind für die Eichung von etwa 80 Mio. Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und
Wärme zuständig, die in den öffentlichen Versorgungsnetzen eingebaut sind. Mit diesen Messgeräten
werden jährlich Messgüter im Gegenwert von etwa 70 Milliarden Euro verrechnet.
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