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Abteilung 6 |
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Ionisierende Strahlung
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Fast alles ist in Abteilung 6 eine Frage des Kerns, denn es geht hier um Radioaktivität, um Dosimetrie und Metrologie der Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen- und Neutronenstrahlung von der Strahlentherapie in der Medizin bis zur Messung der Radioaktivität in der Umwelt.
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Aufgaben
Aufgabe der Abteilung ist die Metrologie ionisierender Strahlung. Wichtige
Aufgabengebiete sind die Messtechnik zum Nachweis ionisierender Strahlung,
die Dosimetrie für die Strahlentherapie, die Strahlendiagnostik und
den Strahlenschutz, Strahlungsmessungen in der Umwelt, Aktivitätsmessungen
und die Bestimmung von für die Metrologie wichtigen Stoffdaten. Es
werden die Einheiten der Aktivität, der Teilchenfluenz, der Luftkerma,
der Energiedosis und der Äquivalentdosis dargestellt und über
Kalibrierungen weitergegeben. Die Abteilung sichert damit die Einheitlichkeit
von Messungen im Bereich ionisierender Strahlung.
Gesetzliche Aufgaben basieren auf dem Einheitengesetz, dem Eichgesetz, dem Medizinproduktegesetz, der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung sowie dem Strahlenschutz-Vorsorgegesetz. Es werden Aktivitätsnormale für ca. 50 Radionuklide bereitgehalten und abgegeben. Die Abteilung führt Bauartprüfungen von Geräten und Vorrichtungen die radioaktive Stoffe enthalten, Röntgenstrahlern, Röntgeneinrichtungen, Störstrahlern, Orts- und Personendosimetern sowie Diagnostikdosimetern durch. Weiterhin befasst sich die Abteilung mit Grundlagenforschung auf den Gebieten Radioaktivität, Dosimetrie und Metrologie der Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen- und Neutronenstrahlung.

Fachbereiche und Referate
Fachbereich 6.1 Radioaktivität:
© Physikalisch-Technische Bundesanstalt Erstellt am: 26.02.2004, letzte Änderung: 11.01.2013, Webmaster Abt. 6 |
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