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Verbreitung der gesetzlichen Zeit
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Durch das Zeitgesetz der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1978 ist die Mitteleuropäische Zeit MEZ oder die Mitteleuropäische Sommerzeit MESZ als gesetzliche Zeit für unser Land festgelegt und die PTB mit ihrer Darstellung und Verbreitung beauftragt. Drei verschiedene Dienste bietet die PTB hierfür an:

DCF77-MastNTP-Plakat

Frequenzvergleiche über LORAN und TV sind dagegen gegenwärtig von untergeordneter Bedeutung.


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Erstellt am: 17.11.2004, letzte Änderung: 17.11.2004, Yvonne Zimber