Licht bewirkt im menschlichen Auge neben einer Helligkeitsempfindung auch einen Farbreiz als visuelle Empfindung. Dieser Farbreiz wird durch international festgelegte spektrale (d.h. von der Wellenlänge
λ
abhängende)
Empfindlichkeitsfunktionen (Normspektralwertfunktionen) beschrieben, die
schon 1931 von der Commission Internationale d'Eclairage (CIE) definiert
und zur Anwendung empfohlen wurden [C1]. Die Colorimetrie misst Licht
in seiner spektralen Verteilung
S(
λ) mit drei dieser genormten Empfindlichkeitsfunktionen und kennzeichnet Farbe durch drei Normfarbwerte.
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Die Normspektralwertfunktionen

definieren den (idealen) "farbmesstechnischen Normalbeobachter CIE 1931". |