Sicherheitstechnische Kenngrößen ethanolhaltiger Ottokraftstoffe |
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| Im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien steigt die Nachfrage
nach ethanol-haltigen Ottkraftstoffen, wobei das Ethanol aus Biomasse
(Bioethanol) gewonnen ist. Da diese ethanolhaltigen Ottokraftstoffe
brennbare/entzündliche Flüssigkeiten sind, muss für den Umgang,
den Transport und die Lagerung sowie für den Betrieb von Tankstellen
ein Explosionsschutzkonzept vorliegen. Die sicherheitstechnischen
Kenngrößen, Grundlage für Explosionsschutzkonzepte, von Ethanol
und Ottokraftstoff unterscheiden sich deutlich (Tab. 1), sodass die
Explosionsschutzkonzepte für ethanolhaltige Ottokraftstoffe nicht
zwangsläufig deckungsgleich sein müssen mit denen des reinen
Ottokraftstoffes.
Tab.1: Sicherheitstechnische Kenngrößen der Einzelkomponenten Ethanol und Ottokraftstoff
Für den Betrieb von Tankstellen für Ottokraftstoff ist es erforderlich, den oberer Explosionspunkt (OEP), die Normspaltweite (NSW) und die Zündtemperatur (Tz) zu kennen. Für die Einstufung nach Transportrecht sowie die Absicherung der Transporttanks sind der Flammpunkt (Flp), die Normspaltweite (NSW) sowie der Dampfdruck (p) bei 50°C und der Siedebeginn erforderlich. Die Einstufung nach dem EU-Recht für den Umgang einschließlich der Angaben im Sicherheitsdatenblatt erfordert: sind der Flammpunkt (Flp), die untere Explosionsgrenze (UEG), die obere Explosionsgrenze (OEG), die Zündtemperatur (Tz) sowie der Siedebeginn und der Dampfdruck bei 20°C erforderlich. Die Messreihen ergaben: Flammpunkte Bis zu einem Volumenanteil Ethanol von ca. 95 % im Ethanol/Ottokraftstoffgemisch liegt der Flammpunkt unter -20 °C; erst bei einem Ethanolvolumenanteil > 98,0 % ergeben sich Flammpunkte zwischen 0°C und 12 °C. Zündtemperaturen Die Zündtemperaturen wurden nach DIN 51794 [8] bestimmt Tabelle 2: Zündtemperaturen exemplarischer ethanolhaltiger Ottokraftstoffe
Explosionsgrenzen Die unter und die obere Explosionsgrenze wurde nach DIN EN 1839 Methode T bestimmt. Tabelle 3: UEG und OEG exemplarischer ethanolhaltiger Ottokraftstoffe
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Normspaltweiten Die Normspaltweite wurde bei 50 °C für die Dampfphasenzusammensetzung bei 50 °C für nach IEC 60079-1-1 bestimmt.
Tabelle 4: Normspaltweiten bei 50°C für die Dampfphasenzusammensetzung
bei 50 °C
Obere Explosionspunkte Der obere Explosionspunkt steigt mit sinkendem Füllungsgrad. Deshalb wurde der OEP für die Füllgrade 20 %, 10 %, 3 % und 1 % bestimmt. Tabelle 5: Obere Explosionspunkte exemplarischer ethanolhaltiger Ottokraftstoffe
Konsequenzen für die Explosionsschutzkonzepte Die erhaltenen Ergebnisse führen zu folgenden Änderungen der Explosionsschutzkonzepte, verglichen mit Ottokraftstoff.
Tabelle 6: Vergleich der Explosionsschutzkonzepte für Ottokraftstoff
und ethanolhaltige
*) Exx nennt den jeweiligen Ethanolanteil in Vol% im Gemisch mit Ottokraftstoff |
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