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Arbeitsgruppe 3.72

 


 

Dienstleistung

Elektrische Antriebe

Prüfung und Zertifizierung von Überwachungsgeräten

Überwachungsgeräte gemäß Richtlinie 94/9/EG

Titel Aufgabe der Überwachungsgeräte im Sinne der Richtlinie 94/9/EG ist es, bei den überwachten Betriebsmitteln einen Betrieb außerhalb deren Spezifikation zu erkennen und zeitlich zu begrenzen, damit keine Zündgefahren entstehen können. Bei elektrischen Maschinen ist es die Aufgabe der Schutzgeräte, Überlastungen zu erkennen, den Anlauf zu überwachen sowie unzulässige Betriebszustände, wie z.B. Phasenausfall oder zu große Stromunsymmetrien zu erkennen.
Werden die Überwachungsgeräte z.B. zum Schutz eines explosionsgeschützten Motors eingesetzt, der sich in Zone 1 befindet, so ist für das Überwachungsgerät die Prüfung durch eine "Benannte Stelle", z.B. die PTB, zwingend vorgeschrieben. Das gilt auch, wenn sich das Schutzgerät selber außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches befindet.
Der Schutz eines Asynchronmotors vor unzulässigen Erwärmungen kann über die Schutzprinzipien "Zeitabhängiger Überstromschutz" sowie "Direkte Temperaturüberwachung" sichergestellt werden. Die "Direkte Temperaturüberwachung" kann z.B. mittels Kaltleitern (PTC) in der Motorwicklung und funktionsgeprüftem Kaltleiterauswertegerät realisiert werden. Für den zeitabhängigen Überstromschutz stehen sowohl einfache Bimetallrelais (Motorschutzschalter) als auch elektronische Schutzgeräte zur Verfügung.  mehr...  


   
Motorschutzgeraete
Beispiele für Schutzmaßnahmen gegen Übertemperatur an elektrischen Maschinen

Übersicht

Kontakt

  Dipl.-Ing. Ernst Petereit
Tel.: 0531-592-3534
Fax: 0531-592-693534
E-Mail: Ernst.Petereit@ptb.de 
 
Sekretariat Ursula Hinze
Tel.: 0531-592-3702
E-Mail: Ursula.Hinze@ptb.de
 
Anschrift Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Arbeitsgruppe 3.72
Bundesallee 100
38116 Braunschweig

 
© Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Letzte Änderung: 2009-01-20, Dr. Christian Lehrmann