PTB > Struktur > Abteilung 3 > Fachbereich 3.4 > Aktuell
 
Explosionsgefährdete Bereiche innerhalb von Behältern und Rohrleitungen
Die Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG sowie deren deutsche Umsetzungen gelten für "explosionsgefährdete Bereiche", in denen "explosionsfähige Atmosphären" auftreten können.

Da die Richtlinie 1999/92/EG lediglich Mindestanforderungen enthält, kommt es wesentlich auf die nationale Umsetzung an, wie der Begriff "explosionsgefährdeter Bereich" umgesetzt wird. Wie in Deutschland "explosionsgefährdete Bereiche" zu verstehen sind, wird in der vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) verabschiedeten TRBS 2152/TRGS 721 präzisiert. Hiernach kann auch das Innere von Rohrleitungen oder Behältern zu den explosionsgefährdeten Bereichen zählen. Insofern ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 1999/92/EG in diesem Punkte eindeutig und befindet sich im Einklang mit der internationalen Norm IEC 60079-10, der europäischen Grundlagennorm EN 1127-1 (harmonisiert unter der Richtlinie 94/9/EG) sowie dem von allen europäischen Mitgliedsstaaten verabschiedeten Leitfaden zur Richtlinie 1999/92/EG.

Für die Richtlinie 94/9/EG präzisiert in Zweifelsfällen der Ständige Ausschuss deren Geltungsbereich. Aktuelle Informationen in den "ATEX-Leitlinien" (LEITLINIEN ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE 94/9/EG - GUIDELINES ON THE APPLICATION OF DIRECTIVE 94/9/EC of 23 March 1994 on the approximation of the laws of the Member States concerning equipment and protective systems intended for use in potentially Explosive Atmospheres - Third edition June 2009) für Pumpen, Ventilatoren usw. zeigen, dass nicht nur die Atmosphäre am Aufstellungsort, sondern auch die explosionsfähige Atmosphäre z.B. in angeschlossenen Rohrleitungen, Tanks, Silos etc. zum Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG gehört. Diese Leitlinien und weitere Entscheidungen sind auf der Homepage der zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission zu finden:

http://ec.europa.eu/enterprise/atex/guide.htm.


© Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Letzte Änderung:  9.11.2009, W. Möller