Explosionsgefährdete
Bereiche innerhalb von Behältern und Rohrleitungen
Die Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG sowie deren deutsche
Umsetzungen gelten für "explosionsgefährdete Bereiche", in denen
"explosionsfähige Atmosphären" auftreten können.
Da die Richtlinie 1999/92/EG lediglich Mindestanforderungen enthält,
kommt es wesentlich auf die nationale Umsetzung an, wie der Begriff
"explosionsgefährdeter Bereich" umgesetzt wird. Wie in Deutschland
"explosionsgefährdete Bereiche" zu verstehen sind, wird in der vom Ausschuss
für Betriebssicherheit (ABS) und vom Ausschuss für Gefahrstoffe
(AGS) verabschiedeten TRBS 2152/TRGS 721 präzisiert. Hiernach kann auch
das Innere von Rohrleitungen oder Behältern zu den
explosionsgefährdeten Bereichen zählen. Insofern ist die deutsche
Umsetzung der Richtlinie 1999/92/EG in diesem Punkte eindeutig und befindet
sich im Einklang mit der internationalen Norm IEC 60079-10, der
europäischen Grundlagennorm EN 1127-1 (harmonisiert unter der Richtlinie
94/9/EG) sowie dem von allen europäischen Mitgliedsstaaten verabschiedeten
Leitfaden zur Richtlinie 1999/92/EG.
Für die Richtlinie 94/9/EG präzisiert in Zweifelsfällen der
Ständige Ausschuss deren Geltungsbereich. Aktuelle Informationen in
den "ATEX-Leitlinien" (LEITLINIEN ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE 94/9/EG -
GUIDELINES ON THE APPLICATION OF DIRECTIVE 94/9/EC of 23 March 1994 on the
approximation of the laws of the Member States concerning equipment and
protective systems intended for use in potentially Explosive Atmospheres
- Third edition June 2009) für Pumpen, Ventilatoren usw. zeigen, dass
nicht nur die Atmosphäre am Aufstellungsort, sondern auch die
explosionsfähige Atmosphäre z.B. in angeschlossenen Rohrleitungen,
Tanks, Silos etc. zum Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG gehört.
Diese Leitlinien und weitere Entscheidungen sind auf der Homepage der
zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission zu finden:
http://ec.europa.eu/enterprise/atex/guide.htm.