| Arbeitsgruppe
3.42 |
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Gemischausbreitung
und Explosionsvorgänge
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Aufgaben
Gemischausbreitung und Explosionsvorgänge
Die bei einer Explosion entstehende Druckwelle, und damit die Auswirkung
einer Explosion, hängt in starkem Maße davon ab, wie schnell sich
die Flamme ausbreitet. Im Vergleich zur Flammenausbreitung im ruhenden oder
laminar strömenden Gemisch wird die Flamme im turbulenten Gemisch infolge
der Auffaltung der Flammenfront stark beschleunigt. Solange die
Ausbreitungsgeschwindigkeit unterhalb der Schallgeschwindigkeit bleibt, spricht
man von einer Deflagration. Unter bestimmten Bedingungen, z. B. bei der
eindimensionalen Flammenausbreitung in einem hinreichend langen Rohr, kann
sich jedoch durch Turbulenzerzeugung vor der Flammenfront die Flamme derart
beschleunigen, daß der Umschlag in eine Detonation erfolgt. Bei der
Detonation breitet sich die Flammenfront, gekoppelt mit der bei dem Vorgang
entstehenden Stoßwelle, mit Überschallgeschwindigkeit (ca. 2000
m/s) aus. Dabei treten extrem hohe mechanische Impulsbelastungen in
Ausbreitungsrichtung der Detonation auf. Deflagrationen und Detonationen
faßt man unter dem Oberbegriff Explosionen zusammen. Die sichere Gestaltung
von Anlagen sowie die Absicherung von Anlagen mit Flammendurchschlagsicherungen
setzt die Kenntnis der genannten Explosionsvorgänge voraus. Die
Bundesanstalt hat wichtige Beiträge zum Verständnis dieser
Vorgänge, insbesondere zur turbulenten Flammenausbreitung und zum
Detonationsumschlag in Rohren, geleistet.
Anlagensicherheit
Die auf den vorgenannten Gebieten gewonnenen Erfahrungen werden genutzt,
um die Sicherheit von Anlagen zu begutachten. Dies geschieht zumeist auf
Wunsch von Behörden oder Aufsichtsstellen und beschränkt sich in
der Regel auf Anlagen von besonderer sicherheitstechnischer Bedeutung oder
bei Verwendung neuartiger Technologien. Es handelt sich dabei insbesondere
um Anlagen
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für die Lagerung und den Umschlag brennbarer Flüssigkeiten (z.
B. Tankläger, Häfen)
-
zur Rückgewinnung von Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten
-
zur technischen Nachverbrennung.
lm Zusammenhang mit der Anlagensicherheit wird eine Reihe von Betriebsmitteln
der Bauart nach geprüft. Die Konformitätsbewertungsverfahren für
Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsfähiger
Atmosphäre sind in der Richtlinie 94/9/EG geregelt. In diesem Rahmen
ist die PTB benannte Stelle nach der EG-Richtlinie 94/9/EG und führt
sowohl die Baumusterprüfungen als auch die Überwachung der
Qualitätssicherung beim Hersteller durch. Zu diesen Betriebsmitteln
gehören flammendurchschlagsichere Einrichtungen (z. B. Explosions-,
Detonations- und Dauerbrandsicherungen zur Absicherung von Tanks (Bild 1
und Bild 2) und einige spezielle nichtelektrische Betriebsmittel für
den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0 (z. B.
Ventilatoren). Darüber hinaus bearbeitet die Bundesanstalt Fragen der
sicheren Tanktechnik im Bereich des Gefahrguttransports.
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Bild 2: Bauartprüfung eines Hochgeschwindigkeitventils auf
Dauerbrandsicherheit. Hochgeschwindigkeitsventile werden überwiegend
auf Tankschiffen eingesetzt. Beim Beladen des Tanks führen sie die
verdrängten Dampf/Luft- Gemische in die Atmosphäre ab.
Explosionsfähige Gemische können dabei im Falle einer unbeabsichtigten
Zündung eine an der Armatur stabilisierte Flamme bilden, die Armatur
muß daher dauerbrandsicher sein.
Bilddatei, 39 K
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Entstehung und Ausbreitung explosionsfähiger Gemische
Bei der Bewertung der Explosionsgefahr spielt auch die
Frage nach Entstehung und Ausbreitung eines explosionsfähigen Gemisches
eine wesentliche Rolle (z. B. Verdampfen einer Flüssigkeitslache und
Ausbreitung der Dämpfe unter dem Einfluß der herrschenden
Luftbewegung). Werden störungsbedingt große Gemischmengen freigesetzt,
kann die Ausbreitung der Gemische unter den herrschenden atmophärischen
Bedingungen nur durch aufwendige Rechenmodelle erfaßt werden. Wenn
eine Freisetzung explosionsfähiger Gemische aus Apparaturen oder Anlagen
möglich ist, müssen räumliche Gefahrbereiche um diese
Einrichtungen festgelegt werden. Diese explosionsgefährdeten Bereiche
werden je nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger
Atmosphäre in Zonen eingeteilt. Dabei geht man davon aus, daß
eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre durch Gase,
Dämpfe oder Nebel mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit auftritt
und zwar: - in Zone 0 ständig oder langzeitig - in Zone 1 gelegentlich
- in Zone 2 nur selten und dann auch nur kurzzeitig. Bei der Festlegung
explosionsgefährdeter Bereiche ist speziell in geschlossenen Räumen
neben der Stärke möglicher Quellen explosionsfähiger Gemische
vor allem auch der Einfluß der natürlichen oder technischen
Lüftung der Räume zu berücksichtigen. Erst nach der
Zonenfestlegung der explosionsgefährdeten Bereiche kann über die
Auswahl der geeigneten Betriebsmittel entschieden werden. Die Bundesanstalt
ist hier in vielen Praxisfällen beratend tätig, während die
behördliche Zuständigkeit bei der Gewerbeaufsicht der Länder
liegt.
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Kontakt
| Arbeitsgruppenleiter |
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Dr. Dirk-Hans Frobese
Tel.: 0531-592-3420
E-Mail:
Dirk-Hans.Frobese@ptb.de |
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| Sekretariat |
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Anja v. Tresckow
Tel.: 0531-592-3401
Fax: 0531-592-3405
E-Mail: Anja.v.Tresckow@ptb.de |
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| Anschrift |
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Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Arbeitsgruppe 3.42
Bundesallee 100
38116 Braunschweig
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Physikalisch-Technische Bundesanstalt
| Letzte
Änderung: 27.05.2009 |
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