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Die Intelligente-Zähler-Seite

Als Folge der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetztes werden die Messstellen-Betreiberfirmen in den nächsten Jahren die Haushalte zunehmend mit neuartigen, elektronischen Zählern ausstatten. Verbraucherinnen und Verbrauchern werden diese gelegentlich auch als „Smart Meter“ bezeichneten Geräte ganz neue Möglichkeiten zum bewussten Umgang mit elektrischer Energie bieten. Auf der anderen Seite werden diese komplizierteren Zähler größere Ansprüche an die Informiertheit, Verständigkeit und Aufmerksamkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher stellen. Auf dieser Seite wollen wir Ihnen deshalb regelmäßig Hinweise für ein möglichst stressfreies Zusammenleben mit der neuen Technik anbieten.


05.05.2010, 12 Uhr Zähler nach dem FNN-Lastheft für EDL-Zähler

Zähler nach dem FNN-Lastheft für EDL-Zähler dürfen als Messgerät in einem so genannten EDL-40-System nur dann für Abrechnungszwecke verwendet werden, wenn Ihnen als Stromkunden eine von der PTB validierte Display-Software zur Verfügung steht. Ob eine solche Verwendung erfolgt, können Sie daran erkennen, ob die Zähler die aktuelle Uhrzeit richtig im Display anzeigen. Wird keine Uhrzeit angezeigt und werden die Zähler allein für Eintarif- oder Doppeltarifabrechnung mit Anzeige der Messwerte im Zählerdisplay verwendet, ist die Display-Software nicht erforderlich. Bis heute existiert eine solche validierte Display-Software nicht. Das heißt, eine Verwendung von Zählern nach dem FNN-Lastheft für EDL-Zähler in einem so genannten EDL-40-System ist derzeit noch nicht zulässig.


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Erstellt am: 03.03.2004, letzte Änderung: 28.06.2010 , Fachbereich 2.3