Fachbereich 1.5 |
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| Flüssigkeiten | ||||||||||||||||
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| Aufgaben |
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| In der Bundesrepublik Deutschland müssen,
sofern in der Eichordnung festgelegt, sämtliche Messgeräte,
die im geschäftlichen Verkehr Flüssigkeiten abgeben oder
annehmen, eine Bauartzulassung der PTB erhalten. Der Fachbereich
für Flüssigkeiten bietet Dienstleistungen im Bereich des
gesetzlichen Messwesens an. Neben Bauartzulassungen von
Flüssigkeitsmessgeräten und Zusatzeinrichtungen werden
Überprüfungen und Anerkennungen von Prüfständen in
staatlich anerkannten Prüfstellen vorgenommen. In enger
Zusammenarbeit mit Industrie und Eichbehörden leistet das
Fachlaboratorium einen wichtigen Beitrag bei der Mitarbeit in Gremien
und Ausschüssen zur Erarbeitung von Normen und Vorschriften. Zudem
ist die Entwicklung von Normalmesseinrichtungen zur Darstellung der
Einheiten Volumen- und Massedurchfluss sowie Volumen und Masse
strömender Flüssigkeiten ein weiterer Schwerpunkt der
Tätigkeiten des Fachbereichs. Hieraus resultiert die Entwicklung
von Transfernormalen und die Durchführung von Vergleichsmessungen. |
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| Arbeitsgruppen |
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| Kontakt |
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| © Physikalisch-Technische
Bundesanstalt Erstellt am: 27.02.2004, letzte Änderung: 01.12.2010, Rainer Engel |
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