Arbeitsgruppe 1.51
Flüssigkeitsmessgeräte



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Aufgaben

Bauartzulassungen
Volumen- und Massezähler
Werden Flüssigkeiten im geschäftlichen Warenverkehr abgegeben oder angenommen (z.B. Zapfsäulen an Tankstellen, Wasserzähler in Wohnungen, Zähler in Produktionsanlagen der chemischen Industrie), müssen das Volumen oder die Masse der transferierten Flüssigkeit zur genauen Ermittlung des Verkaufspreises bestimmt werden. So vielfältig wie die Anzahl der gehandelten Flüssigkeiten
· heißes und kaltes Wasser
· Mineralöl und Mineralölprodukte
· kryogene Flüssigkeiten
· flüssige Nahrungsmittel
· flüssige Chemikalien
ist die Palette der verwendeten Volumen- und Massezähler, die in der Arbeitsgruppe 1.51 geprüft und zur Eichung zugelassen werden:
· magnetisch-induktive Volumendurchflussintegratoren
· Hubkolbenzähler
· Ringkolbenzähler
· Ovalradzähler
· Schraubenspindelzähler
· Drehklappenzähler
· Treibschieberzähler
· Turbinenradzähler
· Corioliszähler
· Ultraschallzähler

Zusatzeinrichtungen
Zusatzeinrichtungen sind Teile von Messeinrichtungen, die der Bildung, Darstellung, Weitergabe oder Weiterverarbeitung von Messwerten dienen und an ein Messgerät angeschlossen sind. In der Arbeitsgruppe für Flüssigkeitsmessgeräte werden an folgenden Zusatzeinrichtungen Prüfungen bzw. Bauartzulassungen vorgenommen:
· Impulsgeber
· Fernübertragungseinrichtungen (Fernanzeigen, Fernzählwerke)
· programmierbare Einrichtungen zur Messwertverarbeitung
· Messwertspeicher
· Druck- und Temperaturmengenumwerter

Messgeräte für ruhende Flüssigkeiten
Neben Messanlagen und Volumenzählern gehören die Prüfung und Zulassung von Messbehältern und Füllstandsmessgeräten zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe 1.51. Messbehälter werden in einem weiten Bereich eingesetzt. Dazu gehören unter anderem:
· stationäre Lagerbehälter (z.B. in Raffinerien)
· Transportmessbehälter (z.B. als Tankwagen oder Eisenbahnkesselwagen)
· Fässer
Zur Bestimmung des Füllstandes von Messbehältern bedient man sich ebenfalls einer weiten Palette von Messgeräten, die von der Arbeitsgruppe 1.51 zur Eichung zugelassen werden. Dies sind z.B.:
· Füllstandsmessgeräte nach der Schwimmermethode
· Füllstandsmessgeräte mit Sonde
· Füllstandsmessgeräte nach der Radarmessmethode
· Füllstandsmessgeräte nach der Ultraschallmethode
· Füllstandsmessgeräte mit kapazitiven Sensoren

Volumenzähler für strömendes Wasser
Den größten Anteil der im geschäftlichen Verkehr eingesetzten Flüssigkeitsmessgeräte nehmen die Wasserzähler ein. Im einzelnen umfasst dieses Aufgabengebiet die Bauartzulassungen von
· Kalt- und Warmwasserzählern, vorwiegend für den Haushaltsbereich
· Wasserzählern mit elektronischem Zählwerk
· magnetisch-induktiven Volumendurchflussmessgeräten
· Ultraschall-Volumendurchflussmessgeräten


Prüfstände
Mineralölzählerprüfstand
Bild
Im Rahmen des geschäftlichen Warenverkehrs werden in Deutschland jährlich ca. 150 Milliarden Liter Mineralöl gemessen. Hiermit einher geht die Eichung bzw. Beglaubigung von jährlich 120000 Straßenzapfsäulen. Der Umsatz derartig großer Flüssigkeitsmengen erfordert Flüssigkeitszähler höchster Präzision. Der Mineralölzählerprüfstand der PTB erlaubt die messtechnische Prüfung in einem Durchflussbereich von 8 l/min bis 4000 l/min bzw. 0,1 kg/s bis 15 kg/s bei einer Messunsicherheit kleiner 0,05 %. Als Messgut werden Testbenzin oder Spindelöl verwendet. Zusätzlich existiert ein Kleinzählerprüfstand für verschiedene Öle mit einem Durchflussbereich von 0,06 l/h bis 120 l/h. Hier werden, in Abhängigkeit vom Durchfluss und vom Messgut, Messgenauigkeiten von 0,1 % bis 0,2 % erreicht.




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Kontakt


Dr. rer. nat. Michael Rinker
Tel.: 0531-592-1380
E-Mail: michael.rinker@ptb.de


Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Arbeitsgruppe 1.51 - Flüssigkeitsmessgeräte
Bundesallee 100
38116 Braunschweig