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Bauartprüfung von Gasmessgeräten




Der Primärenergieverbrauch wird in Deutschland zu 20% durch Erdgas abgedeckt. Etwa 70 % aller Neubauten werden mit Erdgasheizungen ausgestattet. Insgesamt kommen mehr als 100 Milliarden m³ pro Jahr zur Verteilung, die bei Förder- , Verteilungs- und Versorgungsunternehmen mehrfach gemessen und abgerechnet werden. Ein Käufer von Erdgas kann davon ausgehen, dass die von ihm gekauften Mengen mit geeichten Messgeräten ermittelt wurden. Die dafür benötigten Gasmessgeräte-Bauarten werden im Fachbereich auf der Grundlage der geltenden Vorschriften und Regeln messtechnisch untersucht, bevor sie zur Eichung zugelassen werden. Bauartprüfungen werden durchgeführt für 

  • Volumetrische Gaszähler : Balgengaszähler, Drehkolbengaszähler 
  • Nichtvolumetrische Gaszähler: Turbinenradgaszähler, Wirkdruckgaszähler,  Ultraschallgaszähler 
  • Mengenumwerter
  • Zusatzeinrichtungen (z.B. Tarifgeräte)


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Letzte Änderung: 18.01.2011, Volker Strunck