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Bauartprüfung von Gasmessgeräten
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Der Primärenergieverbrauch wird in Deutschland zu 20% durch Erdgas
abgedeckt. Etwa 70 % aller Neubauten werden mit Erdgasheizungen ausgestattet.
Insgesamt kommen mehr als 100 Milliarden m³ pro Jahr zur Verteilung,
die bei Förder- , Verteilungs- und Versorgungsunternehmen mehrfach
gemessen und abgerechnet werden. Ein Käufer von Erdgas kann davon
ausgehen, dass die von ihm gekauften Mengen mit geeichten Messgeräten
ermittelt wurden. Die dafür benötigten Gasmessgeräte-Bauarten
werden im Fachbereich auf der Grundlage der geltenden Vorschriften
und Regeln messtechnisch untersucht, bevor sie zur Eichung zugelassen
werden. Bauartprüfungen werden durchgeführt für
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Volumetrische Gaszähler : Balgengaszähler, Drehkolbengaszähler
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Nichtvolumetrische Gaszähler: Turbinenradgaszähler, Wirkdruckgaszähler,
Ultraschallgaszähler
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Mengenumwerter
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Zusatzeinrichtungen (z.B. Tarifgeräte)
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© Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Letzte Änderung: 18.01.2011, Volker Strunck |
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