Nach dem Schwerezonenkonzept der WELMEC für
eichpflichtige Waagen kann ein Waagenhersteller g-abhängiger
Waagen entsprechend der jeweiligen Gerätejustierung zulässige Aufstellungsorte
in Form einer Zone festlegen. Nationale Zoneneinteilungen auf der Basis von
Verwaltungsgrenzen verlieren dadurch ihre Bedeutung, behalten aber ihre Gültigkeit.
Die Zonenränder werden
durch einen nördlichen und südlichen Breitengrad einerseits, und einen unteren
und oberen Höhenwert ü.NN andererseits deklariert.
(Beispiel: Paris-Zone).
Die geogr. Länge des vorgesehenen Aufstellungsortes hat hier keine Bedeutung,
da das zugrunde liegende mathematische Modell des Normalschwerefeldes
rotationssymmetrisch ist. Die maximal zulässige Ausdehnung der Zonenränder
ist über die auftretenden Schwere- unterschiede an ein Drittel der
Eichfehlergrenze geknüpft.
Mit Hilfe der nachfolgenden Eingabemaske kann die Festlegung einer waagenspezifischen Zone
nach WELMEC vereinfacht vorgenommen werden. Als charakteristische Kenngrößen
des jeweiligen Waagentyps sind die Anzahl der Eichwerte (n =
Max/e) und der Fehlergrenzenfaktor
(mpe/e) anzugeben.
Der vorgesehene Aufstellungsort ist nur durch einen Näherungswert
für die geogr. Breite und die Höhe ü.NN zu bestimmen. Die mit
daraus berechneten
Ränder der Schwerezone werden jeweils so gewählt, dass die Schweredifferenzen in Breite und Höhe
bezogen auf den Referenzwert der Zone etwa gleichverteilt sind. Mit Hilfe der
Tasten können die Werte im Rahmen des
Fehlerkriteriums noch nachträglich angepasst werden (z.B.breite, flache Zonen in Tiefebenen).