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| Wägen im Überblick | Dienstleistungen | Ansprechpartner | Oft gestellte Fragen | Merkblätter | Vorschriften, Normen und Empfehlungen | Kalender | Prüfeinrichtungen | Links | Glossar |
Arbeitsgruppen 1.12 | 1.13 | 1.14
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| Waagen bestimmen Masse und mehr |
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| Waagen, die bedient werden müssen | ||
| Waagen, die selbsttätig wägen | ||
| Genauigkeit und Höchstlast | ||
| Anwendungsbereiche | ||
| Genaue Waagen, fairer Handel | ||
| Literatur |
Waagen bestimmen Masse und mehr
Eine Waage dient zur Bestimmung der Masse eines Körpers, oder mit der Masse verbundener Größen wie Volumen oder Dichte. Massebestimmungen spielen in vielen Bereichen eine bedeutende Rolle, insbesondere und für jeden sichtbar in Produktion und Handel. Beispielsweise übersteigt der Wert der in der Bundesrepublik Deutschland jährlich über Wägungen abgerechneten Waren eine Billion DM.
Die Erscheinungsform von Waagen ist außerordentlich vielfältig. Unabhängig voneinander können Waagen nach Bau- und Funktionsweise sowie nach Anwendungszweck charakterisiert werden. Ferner unterscheiden sich Waagen nach ihren Eigenschaften wie Genauigkeit oder Höchstlast. Mikrowaagen erreichen eine Auflösung von 0,001 mg bei einer Höchstlast von etwa 5 Gramm, und manche Fahrzeugwaagen sind für eine Höchstlast von mehr als 100 Tonnen bei einer Auflösung von bis zu 3000 Teilen ausgelegt.
Waagen, die bedient werden mü ssen
Nichtselbsttätige Waagen sind jedem aus Handel und Heimgebrauch vertraut. In ihrer Funktionsweise sind diese Waagen auf Bedienpersonal angewiesen. Zur Grobeinteilung der Genauigkeit einer nichtselbsttätigen Waage haben sich in Europa die Genauigkeitsklassen I (Feinwagen) bis IIII (Grobwaagen) durchgesetzt.
Bei selbsttätigen Waagen läuft die Wägung automatisch ab und wird immer wieder neu eingeleitet. Selbsttätige Waagen leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Automatisierung industrieller Produktion. Es handelt sich meist um komplexe Systeme, oft um Unikate.
Zum Schutze der Verbraucher und im Interesse eines fairen Handelsverkehrs sind die Anforderungen an Waagen gesetzlich geregelt. Dies geschieht in der Eichordnung für folgende Anwendungsgebiete:
Manfred Kochsiek (Hrsg.), Handbuch des Wägens, 2. Auflage,
Vieweg (1989).
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© Physikalisch-Technische Bundesanstalt Erstellt am: 06.11.2003, Letzte Änderung: 06.11.2003, Andreas Lindau |