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IB.TD - Technische Dienste Berlin -
Tischler/in
Tischler/in ist ein anerkannter
Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Sein
Einsatzgebiet liegt hauptsächlich im Handwerksbetrieb.
Der Ausbildungsplan eines
Tischlers/einer Tischlerin umfasst folgende Punkte:
- Vorbereitende Arbeiten (z. B. Kundenberatung)
- Holzbe- und -verarbeitung
- Ausführen von Furnierarbeiten
- Ausbau und Innenausbau (z. B. Fertigen von Fenstern
und Türen)
- Möbelbau (vom Entwurf bis zur Reparatur)
- Be- und Verarbeiten von Glas, Kunststoff, Metall,
Abdichtungs- und Isoliermaterialien
- Werkzeugpflege, Maschinenbedienung und Wartung
- Arbeitsschutz- und Unfallverhütung
Nach abgeschlossener Berufsausbildung
gibt es Ausübungsmöglichkeiten in Bautischlereien oder im Möbelbau
sowie im Messebau oder in
Einrichtungshäusern.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
(Verkürzung möglich)
Prüfungen: Zwischenprüfungen
- nach dem 1. und 2. Lehrjahr
Gesellenprüfung - nach 3 Jahren
Schulische Voraussetzungen:
Für die anerkannten Ausbildungsberufe
ist gesetzlich keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung
vorgeschrieben, aber gute bis befriedigende Schulleistungen in den
Fächern Mathematik, insbesondere in den Grundrechenarten und in der
Arbeitslehre sind notwendig.
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