Physikalisch-Technische Bundesanstalt

zum Seiteninhalt
ThemenrundgängeDie PTB im Dienst der Öffentlichkeit > Konformitätserklärung
Konformitätserklärung

Mit der Eichordnung von 1988 ist für bestimmte Messgeräte anstelle der amtlichen Eichung die so genannte Konformitätserklärung ("Herstellereichung") eingeführt worden. Dabei erklärt der Hersteller die Übereinstimmung seiner Messgeräte mit der (von der PTB erteilten) Bauartzulassung. Anstelle eines Eichstempels bekommt das Gerät ein Kennzeichen "H". Die Nacheichung kann durch Wartung oder Vergleichsmessungen ersetzt werden.Die Konformitätsprüfung ist insbesondere für Volumenmessgeräte aus Glas, Dosimeter für die Konstanzprüfung und Messbehälter für nichtflüssige Messgüter vorgesehen.

Mit der Einführung der Konformitätserklärung ist ein Weg vorgezeichnet, wie er für eichpflichtige Messgeräte nach den künftigen EG-Richtlinien in allen Mitgliedstaaten der EG zu erwarten ist. Somit wird europaweit die Verantwortung für die Richtigkeit der Messgeräte stärker zum Hersteller verlagert.

 

© Physikalisch-Technische Bundesanstalt, letzte Änderung: 2011-11-17, Volker Großmann Seite drucken DruckansichtPDF-Export PDF