Nach Artikel 73 des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erlässt der Bund Gesetze über Maße und Gewichte sowie über die Zeitbestimmung. Allen Rechtsvorschriften des Mess- und Eichwesens muss der
Bundesrat zustimmen. Der Vollzug der
Bundesgesetze liegt laut Grundgesetz bei den Ländern.
Die PTB hat die Aufgabe, die gesetzlichen Einheiten darzustellen und weiterzugeben, Bauarten von Messgeräten zuzulassen, Normalgeräte der Eichbehörden und der staatlich anerkannten Prüfstellen zu prüfen und die Eichbehörden und Prüfstellen zu beraten. Sie ist die für das gesetzliche Messwesen zuständige Bundesbehörde – jedoch kein "Obereichamt". Eichungen von Messgeräten durchzuführen ist die alleinige Aufgabe der Eichbehörden in den 16 Bundesländern. Aber die PTB arbeitet eng mit den Eichbehörden zusammen, zum Beispiel in der jährlichen "Vollversammlung für das Eichwesen" und dem Bund-Länder-Ausschuss "Gesetzliches Messwesen". Dort entstehen die technischen und rechtlichen Empfehlungen, um die rechtlichen Vorschriften an den Stand der Technik anzupassen.
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