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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

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Eichung

Anders als bei der Zulassung, (wo ein Musterexemplar stellvertretend für die ganze Baureihe auf die Reise zur PTB geht), muss der Hersteller für die Eichung jedes einzelne Gerät der zuständigen Eichbehörde vorstellen. Dabei wird geprüft, ob das vorgelegte Messgerät der Eichordnung und der PTB-Zulassung oder bei allgemein zugelassenen Messgeräten den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Außerdem muss das Gerät die in der Eichordnung festgelegten Eichfehlergrenzen einhalten. Um die Einheitlichkeit in den verschiedenen Bundesländern zu sichern, arbeiten die Eichbehörden auf technischem Gebiet eng mit der PTB zusammen.

Bei der Eichung von Zapfsäulen wird kontrolliert, ob die Säule auch die Menge Kraftstoff anzeigt, die hindurchgeflossen ist.

Sonderfall Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmezähler

Diese Geräte werden überwiegend von staatlich anerkannten Prüfstellen geeicht. Rund 340 solcher privatwirtschaftlicher Prüfstellen entlasten in Deutschland den Staat beim Vollzug des Eichgesetzes. Sie arbeiten mit PTB-geprüften Messeinrichtungen und werden regelmäßig von den Eichämtern überwacht.

Jedes Messgerät altert oder wird im Laufe der Zeit durch Verschleiß ungenauer. Aus diesem Grund ist die Eichgültigkeit für Messgeräte begrenzt. Nach 1-16 Jahren (je nach Messgeräteart) müssen die Geräte nachgeeicht werden.

Weil die Eichbehörden ebenso wie die PTB gehalten sind, kostendeckend zu arbeiten, erheben sie Gebühren für ihre Dienstleistungen. Genauigkeit kostet also Geld. Deshalb ist es sinnvoll, bei allen Vorschriften zur Eichgültigkeitsdauer und zu den Fehlergrenzen darauf zu achten, welchen Wert das gemessene Gut in der Volkswirtschaft hat. Bestimmte Messgeräte werden sogar von der Eichpflicht ausgenommen, weil der messtechnische Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur Verwendung steht.

Das Problem mit der großen Anzahl

Eichkolben und Stoppuhr sind die Geräte, mit denen bei der Eichung einer Messanlage an einem Heizöltankwagen das abgegebene Volumen gemessen wird – damit sich der Kunde auf die Rechnung des Heizöllieferanten verlassen kann.

Bei einigen Messgerätearten, die in großer Anzahl hergestellt werden (Längenmaßen, Fässern oder einfachen Waagen) reicht eine Stichprobeneichung aus. Bei anderen Messgeräten mit großer Stückzahl, z.B. Gas-, Wasser- und Elektrizitätszählern, ist es möglich, die Eichgültigkeitsdauer zu verlängern, wenn durch eine Stichprobenprüfung der Nachweis der Messbeständigkeit für einen weiteren Zeitabschnitt erbracht wird. Derartige Verfahren, die in Zusammenarbeit mit der PTB entwickelt worden sind, haben die Prüfungen in der Versorgungswirtschaft deutlich preiswerter gemacht.

Gas-, Elektrizitäts- und Wasserzähler werden überwiegend von staatlich anerkannten Prüfstellen geeicht. Sie sind darauf eingerichtet, Messgeräte mit großer Stückzahl rationell zu prüfen.


© Physikalisch-Technische Bundesanstalt, letzte Änderung: 2011-11-17, WEB-Redaktion Seite drucken DruckansichtPDF-Export PDF