Die Initiative für konkrete Projekte muss vom hilfesuchenden Land ausgehen. Über das zuständige Ministerium leitet der Antragsteller Vorschläge an die deutsche Botschaft. Dann werden in Regierungsverhandlungen die Projektvorschläge diskutiert und schließlich die zu fördernden Bereiche festgesetzt.
Steht eine Projektidee im Einklang mit den entwicklungspolitischen Leitlinien der Bundesregierung, gibt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektprüfung in Auftrag. Untersucht werden fachliche Aspekte, aber auch das wirtschaftliche Umfeld. Ist der Prüfbericht fertig, entscheidet das BMZ, ob das Projekt förderungswürdig ist. Am Ende – und zugleich am Anfang der konkreten Entwicklungszusammenarbeit – steht eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen dem BMZ und der Regierung des Partnerlandes. Dann kann die PTB (oder eine andere Institution) den Auftrag bekommen, den deutschen Beitrag zum Projekt zu erbringen.

Druckansicht,