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"Statistisches Verfahren zum § 35 der Mess- und Eichverordnung: Verlängerung der Eichfrist aufgrund von Stichprobenverfahren"

Informationsveranstaltung

Der § 35 der neuen Mess- und Eichverordnung regelt die Verlängerung der Eichfrist von Verbrauchsmessgeräten aufgrund von Stichprobenverfahren. Das Stichprobenverfahren soll sicherstellen, dass mindestens 95% der Messgeräte eines Loses die Anforderungen und die Verkehrsfehlergrenzen einhalten. Dies soll für den gesamten Verlängerungszeitraum gelten. Für diese neuen, höheren Anforderungen hat die PTB Arbeitsgruppe 8.42 ein neues Stichprobenverfahren entwickelt.

Auf der Informationsveranstaltung wird interessierten Kreisen, wie zum Beispiel Eichbehörden, Prüfstellen und Verbänden, dieses neue Stichprobenverfahren vorgestellt und die Auswirkungen auf die Stichprobenpläne diskutiert.