
Autorin: Almut Bruschke-Reimer
Klack. Die Euromünze fällt auf Nimmerwiedersehen in den Schlitz des Spielautomaten an der Wand. Grelle Lichter blinken auf, die Walzen drehen sich. Verflixt, schon wieder verloren! Auch taktisches Drücken der Spielknöpfe ändert daran nichts. Geschicklichkeit und spielerische Raffinesse sind bei Geldspielautomaten nicht gefragt. Nur der Zufall darf entscheiden, ob ein Gewinn herausspringt oder das Portemonnaie immer leichter wird. Oder mathematisch formuliert: Das Spielergebnis muss gerätetechnisch zufällig eintreten. Doch so paradox es klingt: Außer dem Spiel selbst ist dabei nichts dem Zufall überlassen. Wer sich an den flimmernden Kästen die Zeit vertreibt, glaubt nicht, was für ein kompliziertes Regelwerk hinter seinem Vergnügen steht. Bevor ein "Cash Casino" oder ein "Big Winner" in Spielhallen und Gaststätten Geld einkassiert oder ausspuckt, gilt es aufwendige Tests zu bestehen. Bauartzulassung heißt das Verfahren, bei dem nicht jeder Spielautomat einzeln, sondern nur jeweils ein typisches Exemplar von Fachleuten der PTB in Berlin-Charlottenburg genauestens unter die Lupe genommen wird. Erfüllt so ein Prototyp alle Regeln für das Zufallsspiel, dann darf der Spielautomatenhersteller Tausende identischer Geräte nachbauen.
Die gedruckten maßstäbe verraten Ihnen, dass die PTB bei Geldspielgeräten nichts dem Zufall überlässt.
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