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Fertigungskette von Si-Kugeln und interferometrische Bestimmung des Kugelvolumens

Konformität von Längenmessgeräten

Arbeitsgruppe 5.45

Vorschriften, Normen, Merkblätter

Schwerpunkte in der Arbeitsgruppe bilden die Bearbeitung von

  • Baumuster- und Entwurfsmusterprüfbescheinigungen von Geräten zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen nach Richtlinie 2014/32/EU Anhang X/MI-008 und Anhang XI/MI-009 des Europäischen Parlaments (MID)
  • Baumuster- und Entwurfsmusterprüfbescheinigungen von Geräten zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)

Baumusterprüfbescheinigungen nach Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments (MID), Anhang XI/MI-008 und Anhang XI/MI-009

  • (Verkörperte Längenmaße) EU-Längenmaße nach Anhang X/MI-008, Kap. I der MID
    Ein Gerät mit Einteilungsmarken, deren Abstände in gesetzlichen Längenmaßeinheiten angegeben ist.
    Hinweise:

  • (Längenmessgeräte) EU-Messgeräte Länge nach Anhang XI/MI-009, Kap. II der MID
    Ein Längenmessgerät dient zur Bestimmung der Länge von länglichen Gebilden (z. B. Stoff-, Kunststoff- oder Kabelmessmaschinen) während einer Vorschubbewegung des Messguts.
    Hinweise:

  • (Flächenmessgeräte) EU-Messgeräte Fläche nach Anhang XI/MI-009, Kap. III der MID
    Ein Flächenmessgerät dient zur Bestimmung der Fläche unregelmäßig begrenzter Objekte (z. B. Leder)
    Hinweise:

  • (Mehrdimensionale Messgeräte) EU-Messgeräte mehrdimensional nach Anhang XI/MI-009, Kap. IV der MID
    Ein mehrdimensionales Messgerät dient zur Bestimmung der Kantenlängen (Länge, Höhe, Breite) der kleinsten umhüllenden Quader eines Messgutes.
    Hinweise:

    Für o.g. Geräte sind zusätzlich die Anforderungen des Welmec Guide 7.2 und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der PTB (AGB) und die allgemeinen Zertifizierungsbedingungen der Konformitätsbewertungsstelle der PTB (AZB) zu berücksichtigen.

Baumusterprüfbescheinigungen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)

  • Messkluppen
    Messkluppen sind Messgeräte zur Bestimmung des Durchmessers von Holzstämmen.
    Hinweise:


  • Rundholzmessanlagen
    Mit den Rundholzmessanlagen werden die Länge und der Durchmesser von Holzstämmen automatisch gemessen und daraus das Holzvolumen berechnet.
    Hinweise:

    • PTB-Anforderungen für Rundholzmessanlagen (pdf); wird zur Zeit überarbeitet

  • Rundholzvermessungsanlagen
    Rundholzvermessungsanlagen sind Messgeräte zur Bestimmung von Längen an Rundholz. Die Messgrößen sind die Messgutlänge und zwei senkrecht zueinanderstehende Durchmesser im Bereich der Mitte. Die Durchmesser werden entweder nach der Methode "Fester Winkel" und/oder "Variabler Winkel" bestimmt.
    Hinweise:

    • PTB-Anforderungen für Rundholzvermessungsanlagen (pdf); wird zur Zeit überarbeitet

       

    • Fotooptische Messgeräte zur Holzvermessung
      Fotooptische Messgeräte zur Flächenbestimmung an Holzpoltern sind Messgeräte, mit denen die Fläche der Stirnfläche eines Holzpolters indirekt, aus einem Abbild dieser Stirnfläche bestimmt wird.
      Hinweise:

      • PTB-Anforderungen für Messgeräte zur fotooptischen Flächenmessung (pdf); z. Zt. nicht vorhanden.

    • Holzmessgeräte in Holzvollerntern (Harvester)
      Holzmessgeräte in Holzvollerntern (Harvester) sind Messgeräte, die Länge und Durchmesser von Rundholzabschnitten ermitteln. Die Holzmessgeräte befördern das Messgut durch das Messgerät.
      Hinweise:

      • PTB-Anforderungen für Holzmessgeräte in Holzvollerntern (pdf); z. Z. nicht vorhanden

         

    • Messräder
      Messräder sind Messgeräte zur Bestimmung von Wegstrecken.
      Hinweise:

    • Choirometer
      Choirometer sind Messgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils an Schweineschlachtkörpern. Das Verfahren basiert auf der Messung von Gewebedicken, die am oder innerhalb des Schlachtkörpers liegen, und anschließender Berechnung des Muskelfleischanteils anhand vorgegebener Berechnungsformeln (sog. Schätzformeln).
    • Es werden folgende Choirometer unterschieden:
    • Handchoirometer, die mit Ultraschall oder invasiv (opto-elektronisch) die Speck- und Muskelfleischdicke von Schweinehälften messen und daraus den Muskelfleischanteil berechnen, sowie
    • Vollautomatische arbeitende Choirometern (Muskelfleischanteil feststellende Geräte), die den Muskelfleischanteil an Schweineschlachtkörpern basierend auf der Bestimmung verschiedener Messgrößen, z. B. durch Ultraschall-Messung, direkt angeben. Die Bestimmung der verschiedenen Messgrößen erfolgt nicht punktuell an einer Messstelle, sondern es werden diverse Messwerte am Schlachtkörper erfasst.

    • Hinweise:

         

    • Längenmaße, elektronisch oder mit Software (Digitales Maßband)
      Längenmaße, elektronisch oder mit Software sind Messgeräte die aus einem verkörperten Längenmaß mit Markierungen im Maßband bestehen, anhand deren die Länge auch optoelektronisch ermittelt und angezeigt wird.  
      Hinweise:

      • PTB-Anforderungen für elektronische Längenmaße (pdf); z. Zt. nicht vorhanden

    • Distanzmessgeräte und Totalstationen
      Distanzmessgeräte sind Messgeräte zur berührungslosen Bestimmung von geometrischen Größen wie Distanz, Entfernung oder Länge.
      Totalstationen sind optoelektronische oder elektronische Messgeräte mit denen Horizontalrichtungen, Vertikalwinkel und die Schrägstrecke  zu einem Zielpunkt ermittelt werden. Sie dienen der Auf- und Einmessung von Punkten.
      Hinweise:

         

    • Volumenmessgeräte für nichtflüssige Messgüter
      Zu den Volumenmessgeräten für nichtflüssige Messgüter gehören sowohl Messbehälter, d. h. Mörtelbehälter und Ladeschaufeln als auch Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter. Messbehälter für nichtflüssige Messgüter sind offene Messbehälter zum Löschen, Laden und gegebenenfalls Transportieren. Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter sind an Vorratsbehältern (Silos) befindliche spezielle Apparaturen, z.B. Dosierräder. Sie entnehmen das Messgut und bestimmen dessen Volumen.
      Hinweise:

    • Einlegemaße
    • Maßverkörperungen mit Einstellungsmarken, deren Abstände in gesetzlichen Längeneinheiten angegeben sind und die zum einmaligen Einlegen z. B. in Stoffballen oder Kabel bestimmt sind.