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Stellungnahmen zu technischen Grundsatzfragen

Die PTB wird häufig von Sachverständigen und Justiz um Rat gefragt, wenn es um technische Fragen z. B. bei Geschwindigkeitsübertretungen („Blitzer“) geht. Wegen ihrer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, insbesondere von eigenen wirtschaftlichen Interessen, ist ihr Rat nicht interessengesteuert, sondern allein den technischen Zusammenhängen verpflichtet. So wird die PTB, das nationale Metrologieinstitut der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Rolle als oberster Instanz in technischen Fragen des Messwesens gerecht und trägt insbesondere dazu bei, dass z. B. niemand fürchten muss, aufgrund einer falschen Messung zu Unrecht des Rasens beschuldigt zu werden.

Die Qualität der Beratung gründet sich auf jahrzehntelange Erfahrung in diesem Feld und wird durch ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem gesichert. Dieses System erfüllt die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17025 und somit die Prinzipien der ISO-9000-Serie. Es wird zudem jährlich durch das zuständige Gremium der Internationalen Meterkonvention auditiert und akzeptiert. Ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung sind Vergleichsmessungen und Forschungskooperationen zu spezifischen technischen Fragen mit Partnern in In- und Ausland.

Die nachfolgenden Links führen Sie zu technischen Stellungnahmen der PTB über Themen, die öfters nachgefragt werden.

Die neueren Dokumente sind dabei mit einem sogenannten „Digital Object Identifier (DOI)“ versehen, der die permanente Auffindbarkeit des Dokumentes in einem Repositorium sichert. Dazu muss nur der für das jeweilige Dokument angegebene Link in einen Browser eingegeben werden.

Der Erkenntniswert von Statistikdatei, gesamter Messreihe und Annullationsrate in der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung

Die sogenannte Statistikdatei, die Messreihe sowie die Anzahl der Annullationen können zur Überprüfung einer einzelnen Geschwindigkeitsmessung nichts beitragen. Initiates file downloadMehr...

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: Opens external link in new windowhttps://doi.org/10.7795/520.20231214

 

Wunsch und Wirklichkeit: Zwei-Punkte-Schätzwert, Rohmessdaten und gesamte Messreihe

Im juristischen Diskurs um sogenannte Rohmessdaten und gesamte Messreihen von Verkehrsüberwachungsgeräten wird gelegentlich unkritisch davon ausgegangen, dass diese Daten einen Beitrag zur unabhängigen Überprüfung einer Einzelmessung leisten könnten. Um für diese juristische Diskussion die messtechnischen Tatsachen leichter verfügbar zu machen, verlinken wir hier frühere Dokumente der PTB zur Frage von Plausibilisierung und Überprüfung einer Einzelmessung. Initiates file downloadMehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: Opens external link in new windowhttps://doi.org/10.7795/520.20211104

 

Abschlussstand im Zusammenhang mit mutmaßlichen Messwertabweichungen beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3

Die Untersuchungen der PTB zu den unzulässigen Messwertabweichungen, die beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3 manchmal bei präparierten Fahrzeugen auftraten, sind abgeschlossen. Es werden dazu messtechnische Beobachtungen präsentiert. Initiates file downloadMehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: Opens external link in new windowhttps://doi.org/10.7795/520.20210609

 

Aktualisierter Zwischenstand im Zusammenhang mit mutmaßlichen Messwertabweichungen beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3

Die Untersuchungen der PTB haben den Verdacht bestätigt, dass es beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3 unter speziellen Bedingungen zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann. Initiates file downloadMehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: Opens external link in new windowhttps://doi.org/10.7795/520.20210527

 

Zur Nachprüfbarkeit eines geeichten Messwertes

Am Beispiel der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung wird die Frage der Nachprüfbarkeit des geeichten Messwertes diskutiert. Mehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20190214

 

Wie funktioniert die Abschnittskontrolle der Geschwindigkeit („Section Control“)?

Eine Veröffentlichung in einer juristischen Fachzeitschrift erläutert das Prinzip der Geschwindigkeitsüberwachung mittels automatisierter Abschnittskontrolle. Mehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20190204

 

Keine falschen Geschwindigkeitsmesswerte bei eso-Einseitensensoren für Fahrzeuge mit LED-Scheinwerfern oder intermittierenden Blinkern

Die Prüfungen durch die PTB zeigen, dass es bei Geschwindigkeitsmessungen mit den eso-Einseitensensoren (ES3.0, ES8.0) keine Hinweise auf Messwertverfälschungen für Fahrzeuge gibt, die mit LED-Leuchten oder „Laufblinkern“ ausgestattet sind. Mehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20200526

 

Das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät LEIVTEC XV3 erfüllt alle EMV-Anforderungen

Das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät LEIVTEC XV3 hat im Rahmen des Zulassungsverfahrens alle erforderlichen Tests zur Empfindlichkeit auf elektrische und magnetische Felder bestanden. Es gibt weder formale noch messtechnische Gründe, warum die Zulassung ungültig sein sollte. Mehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20180312

 

Wie verlässlich ist der nachträgliche Schätzwert („Plausibilisierung“) bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung?

Wir berichten über die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung, die zeigt, dass der aus erstem und letztem Messpunkt ausgerechnete Schätzwert der Geschwindigkeit ungeeignet ist, den geeichten Messwert in Zweifel zu ziehen. Mehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20181029

 

Das Messfeld des TraffiStar S350 erfüllt alle Anforderungen

Die Ausgestaltung des Messfeldes beim Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S350 der Firma Jenoptik Robot GmbH erfüllt alle messtechnischen und formalen Anforderungen. Initiates file downloadMehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20171121

 

Antworten auf häufige Fragen zum Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgerät PoliScanspeed der Fa. VITRONIC

Im Zusammenhang mit der Messwertbildung des PoliScan-Geschwindigkeitsmessgerätes der Firma VITRONIC legen wir  grundlegende Zusammenhänge dar. Die Zulassung des Gerätes ist unverändert gültig, denn das Gerät funktioniert genau wie vorgesehen, die Messrichtigkeit ist gegeben und unter gleichen Bedingungen sind gleiche Ergebnisse zu erwarten. Mehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20161209B

 

Unveränderte Gültigkeit der Bauartzulassung zur Eichung des Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgerätes PoliScanspeed der Fa. VITRONIC

Die Zulassung der PoliScanspeed-Geschwindigkeitsmessgeräte der Firma VITRONIC steht nicht in Zweifel. Die Messgerätebauart funktioniert wie vorgesehen und erfüllt alle Anforderungen. Wir stellen die Sachlage im Zusammenhang dar und erläutern sie insoweit, wie das möglich ist, ohne dadurch Geschäftsgeheimnisse des Zulassungsinhabers zu verletzen. Mehr...

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20161209A

 

Der Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsmessung

Bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung wird vom geeichten Messwert die Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h bzw. 3 % abgezogen, um zur anrechenbaren Geschwindigkeit zu gelangen. Initiates file downloadWie sich anschaulich zeigen lässt, reicht dieser „Toleranzabzug“ vollkommen aus, um eine Benachteiligung von Betroffenen zu verhindern.

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20160913A

 

Bei Laserscanner-Messungen aus einem stehenden Fahrzeug heraus, spielt da leichtes Wackeln des Fahrzeugs eine Rolle?

Es kommt immer mal wieder die Frage auf, welchen Einfluss es hat, wenn bei einer Laserscanner-Geschwindigkeitsmessung aus einem stehenden Fahrzeug heraus das Messpersonal ins Fahrzeug ein- und aussteigt oder sich darin bewegt. Nun, die resultierenden Wackelbewegungen sind viel zu klein, um irgendeinen Einfluss auf die Messrichtigkeit zu haben. Neben einer einfachen Berechnung zeigen wir auch, wie man ganz leicht mit einem Handy und einer Wasserwaagen-App zu diesem Ergebnis kommen kann. Initiates file downloadMehr...

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20160913B

 

Brauchen Verkehrsmessgeräte nun eine „Lebensakte“?

Nach Inkrafttreten des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) zum 01.01.2015 wird von interessierten Kreisen vermehrt behauptet, dass für Verkehrsmessgeräte nun eine sogenannte „Lebensakte“ zu führen sei. Dieser Begriff taucht im Gesetz allerdings gar nicht auf. Initiates file downloadHier erfahren Sie, was wirklich gemeint ist…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20160913C

 

Zur Frage der Kabellänge beim XV3
Beim Geschwindigkeitsmessgerät XV3 der Firma LEIVTEC wurden bis 2015 im praktischen Einsatz gelegentlich Kabel verwendet, die um wenige Zentimeter länger als die maximal zulässige Gesamtlänge von 3 m waren. Dies stellte formal einen Verstoß gegen die Festlegungen in der Bauartzulassung dar. Messtechnische Bedenken gegen eine Verwendung von Falldateien aus Messserien mit „zu langen“ Kabeln bestehen von Seiten der PTB dennoch nicht. Initiates file downloadMehr...

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20160913D

 

Richtigstellung der Ausführungen des AG Meißen zum Geschwindigkeitsüberwachungsgerät ES3.0

In der Urteilsbegründung vom 29.05.2015 führt das AG Meißen unter dem Aktenzeichen 13 OWi 703 Js 2114/14 verschiedene Überlegungen an, die leider voller Missverständnisse stecken. So werden u. a. um den Faktor 1000 falsche Zahlen angesetzt, was natürlich zu unsinnigen Ergebnissen führt. Tatsächlich gibt es keinen begründeten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messungen mit einem ES3.0-Gerät und der zugehörigen zugelassenen Software. Initiates file downloadMehr…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20160913E

 

Zur Frage der Manipulierbarkeit signierter Falldateien

Gelegentlich wird behauptet, man könne Falldateien unerkannt manipulieren. Tatsächlich können sie zwar manipuliert werden, aber diese Veränderungen sind leicht und zweifelsfrei nachweisbar. Denn die Falldateien werden direkt in den Geschwindigkeitsmessgeräten digital signiert. So funktioniert ’s…

Permanente Verknüpfung zum DOI-Repositorium: https://doi.org/10.7795/520.20160913F

 

PoliScanspeed-Gerätefamilie

Durch missverständliche bzw. unzutreffende gutachterliche Äußerungen, insbesondere zu angeblich unzureichenden Softwareversionen,  ist es vereinzelt zu Verwirrung gekommen, was die Verlässlichkeit von Geschwindigkeitsmessungen mit Geräten der PoliScanspeed-Familie angeht. Tatsächlich ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Gerät und Auswertesoftware kein Anlass zu Zweifeln gegeben. Mehr...

 

Missverständnisse zum Eichrecht, insbesondere Befundprüfung (Urteil des AG Aachen)

Ein viel beachtetes Urteil des Amtsgerichts Aachen vom Dezember 2012 (Az.: 444 OWi-606 Js 31/12-93/12) enthält eine Vielzahl von Missverständnissen und Fehlschlüssen im Zusammenhang mit dem Eichrecht, die der Richtigstellung bedürfen. Insbesondere wurde die wichtige Rolle der Befundprüfung zur Ausräumung von Zweifeln an der Messrichtigkeit eines konkreten Exemplares des Messgerätes übersehen. Mehr...

 

Grundsatzstellungnahme zur Durchführung der Zulassungsprüfungen zur innerstaatlichen Bauartzulassung (bis 2014) bzw. zum Konformitätsbewertungsverfahren (seit 2015)

Hier wird einerseits das bis Ende 2014 gültige Verfahren beschrieben, wie ein Geschwindigkeitsmessgerät durch intensive Prüfungen zu einer innerstaatlichen Zulassung der Bauart zur Eichung gelangte, also wie die Voraussetzung dafür geschaffen wurde, dass es mit dem nachfolgenden Schritt der Ersteichung in Verkehr gebracht werden konnte. Andererseits gilt seit dem 1. Januar 2015 das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG), welches zusammen mit den zugehörigen Verordnungen und Anhängen das einzig gültige Verfahren für das Inverkehrbringen von neuartigen, national geregelten Verkehrsmessgeräten bestimmt. Art und Umfang der technischen Prüfungen von Verkehrsmessgeräten sind dabei unverändert geblieben; lediglich der formale Rahmen des Verfahrens hat sich geändert. Mehr zum früheren Zulassungsverfahren... und mehr zum jetzigen Konformitätsbewertungsverfahren…