Die Benutzung der
Zulassungsdatenbank ist weitgehend selbsterklärend. Eine kurze Bedienungsanleitung finden Sie
hier.
Hinweise
(1) Zur Unterstützung von Kontrollen enthält die Zulassungsdatenbank neben den kompletten Zulassungsscheinen jeweils eine gesonderte Datei mit den Checksummen der zugelassenen Software. Das gilt für alle Bauarten, die ab 01.07.2008 auf der Basis der TR 4.0 oder TR 4.1 zugelassen worden sind. Bei älteren Bauarten (TR 3.3.oder Vorgänger) müssen die Checksummen dem kompletten Zulassungsschein entnommen werden.
(2) Sollte es trotz äußerster Sorgfalt bei der Erstellung der Datensätze für die Zulassungsdatenbank sowie bei den Checksummendateien zu Differenzen zum Zulassungsschein kommen, gelten die Angaben im Zulassungsschein. In einem solchen Fall wird ein Hinweis über
spielgeraete@ptb.de erbeten.
Die Veröffentlichung der Bauartzulassungen erfolgt einmal im Monat. Jeweils am ersten Tag des Monats wird die Liste der veröffentlichten Bauarten um jene ergänzt, zu denen im Vormonat erstmalig ein Zulassungsbeleg ausgegeben worden ist, d.h. die erstmalig in Verkehr gebracht worden sind. Die von der PTB veröffentlichten Zulassungsscheine sind identisch mit den Original- Zulassungen. Die Veröffentlichung dient der Unterstützung des Vollzuges und der Nachprüfung gemäß § 7 Absatz 1 der Spielverordnung.
Hinweise:
(1) Abdrucke der Bauartzulassungen ohne Unterschrift und Siegel ersetzen nicht die Originalzulassungen.
(2) Eine Bauartzulassung darf nur unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge bedürfen der Genehmigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
(3) Die Zulassung beruht ausschließlich auf den Vorschriften der §§ 33 c ff. der Gewerbeordnung und den hierzu erlassenen Vorschriften der Spielverordnung. Vorschriften des Arbeitschutzes, der Sicherheitstechnik oder des Gesundheitswesens sowie Schutzrechte irgendwelcher Art werden durch die Zulassung nicht berührt.
(4) Amtliche Veröffentlichungen der Bauartzulassungen werden allein durch die PTB vorgenommen. Die PTB übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Ausdrucken, Kopien, Weiterverbreitungen, Zusammenstellungen o.ä.
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