Die Neufassung der Spielverordnung sieht in § 7 u.a. vor:
(1) Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung und danach spätestens alle weiteren 24 Monate auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle auf seine Kosten überprüfen zu lassen.
(2) Wird die Übereinstimmung festgestellt, hat der Prüfer dies mit einer Prüfplakette, deren Form von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt wird, am Gerät sowie mit einer Prüfbescheinigung, die dem Geräteinhaber ausgehändigt wird, zu bestätigen.
Liste der zugelassenen Stellen (Stand: August 2011)
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einer IHK
(Suchbegriff in der Suchmaske der IHK: "Überprüfung von Geldspielgeräten")
Die erfolgreiche Überprüfung eines Geldspielgerätes wird durch einen Prüfbericht dokumentiert und am Gerät durch die Prüfplakette ausgewiesen. Die Prüfplakette ist gegen Entfernung und Fälschung geschützt (Farbkippeffekt, Druckbildzerstörung, UV-Merkmal Guilloche).
Im Folgenden werden Einzelheiten der Überprüfung von Geldspielgeräten beschrieben, die aus der Spielverordnung und der Technischen Richtlinie der PTB für Geldspielgeräte abgeleitet sind.
Gegenstand der Geräteüberprüfungen
Checkliste für Überprüfungen (neue Version vom Februar 2010)
Diese Checkliste wird zur Anwendung empfohlen. Sie ist jedoch nicht verbindlich. Sie benennt den Mindestumfang der Handlungen bei einer Geräteüberprüfung, für die dem Geräteaufsteller ein Prüfbericht als Beleg übergeben wird. Dem Prüfer steht es frei, ob er die Checkliste in der vorliegenden Form als Vorlage für seinen Prüfbericht unverändert übernimmt, eine Anpassung vornimmt oder einen eigenen Entwurf macht.
Beachten Sie bitte, dass die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch eine IHK und die Zulassung als Stelle durch die PTB zwar weitgehend den gleichen Zweck verfolgen aber unterschiedliche Verfahren bedingen. Bewerbungen von Personen um die Bestellung als Sachverständiger sind bitte an die für den Wohnsitz zuständige IHK zu richten. Institutionen, die eine Zulassung als Stelle für die Geräteüberprüfung durch die PTB anstreben, finden nachfolgend allgemeine Informationen dafür.
Antragsformular für Stellen (Muster)
Vertrag für zugelassene Stellen (Muster)
Bezug von Prüfplaketten
Ausschließliche Bezugsquelle für Prüfplaketten
Datenblatt für die Erfassung der empfangsberechtigten Personen
Für den Erstkontakt mit der Witte safemark GmbH bitte das ausgefüllte Formular beilegen:
Bestellformular für Prüfplaketten
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Arbeitsgruppe Spielgeräte
Abbestr. 2-12
10587 Berlin
Herr Dr. Florian Thiel
Tel.: 030-3481-7529
E-Mail:
florian.thiel@ptb.de oder
spielgeraete@ptb.de
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