Baumuster- und Entwurfsmusterprüfbescheinigungen von Geräten zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen nach Richtlinie 2004/22/EG Anhang MI-009 des Europäischen Parlaments
Weitere Schwerpunkte der Arbeitsgruppe bilden die Ausstellung von
Merkblatt für Prüfbescheinigungen nach MID (pdf)
OIML R 66 Für o.g. Geräte sind zusätzlich die Anforderungen des Welmec Guide 7.2 und die allgemeinen Bedingungen der Zertifizierungsstelle für Messgeräte der PTB (ZS-M)
zu berücksichtigen.
Mit den Rundholzmessanlagen werden die Länge und der Durchmesser von Holzstämmen automatisch gemessen und daraus das Holzvolumen berechnet.
Gemäß dieser auf Längenmessungen beruhenden Volumina und einiger Qualitätskriterien wird kalkuliert. Die Messanlagen unterliegen somit der Eichpflicht.
In Deutschland werden auf diese Weise ausschließlich Nadelhölzer vermarktet. Die notwendigen Zulassungsprüfungen werden ausschließlich vor Ort durchgeführt.
Hinweise:
Merkblatt für Rundholzmessanlagen (pdf)
Merkblatt über Hersteller von Rundholzmessanlagen mit Zulassungen (pdf)
Merkblatt für gesetzliche Regelung bei der Messung von Holzstämmen im geschäftlichen Verkehr (pdf)
Choirometer sind Längenmessgeräte, mit denen auf objektive, reproduzierbare Art Schweineschlachtkörper (SK) in gesetzliche Handelsklassen eingeteilt werden. Die deutsche Umsetzung der o.g. EU-Verordnung ist die Handelsklassenverordnung für Schweinehälften. Aufgrund der verschiedenen physikalischen Messtechniken der Choirometer-Bauarten unterscheidet man zwischen optoelektronischen Ausführungen, die invasiv arbeiten, Ultraschall-Ausführungen, bei denen der Messkopf auf die Oberfläche des Schlachtkörpers aufgesetzt wird und sogenannten Klassifizierungsautomaten, die ganze Schweine klassifizieren.
Hinweise:
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