Nach dreieinhalb Jahren ist es wieder so weit. Am 1. Juli 2012 wird in unsere gesetzliche Zeit eine kleine Portion Extrazeit eingebaut, eine Schaltsekunde. Auf 01:59:59 MESZ folgt erst 01:59:60 und dann 02:00:00. Der Internationale Erdrotations-Service (IERS) in Paris hat mit seinem Bulletin C 43 vom 5. Januar 2012 diese Zugabe verordnet. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig wird diese Schaltsekunde in die von ihr verbreiteten Zeitsignale einbauen. Die Einführung erfolgt weltweit zum gleichen Zeitpunkt in der Koordinierten Weltzeit UTC. Das Foto zeigt die entsprechende Programmierung eines Geräts zur Erzeugung des DCF77 Zeitkodes.
Die Verbreitung der gesetzlichen Zeit ist eine der wichtigsten Dienstleistung für die Öffentlichkeit im breiten Aufgabenspektrum der PTB. Während Atomuhren a priori nur Zeitintervalle hochgenauer Dauer liefern, ist es für die Darstellung und Verbreitung der gesetzlichen Zeit notwendig, die Signale der verschiedenen Uhren in der PTB zu vergleichen und zusammenzufassen, und die Sekundenmarken in eine wohl definierte Beziehung zum internationalen Zeitsystem zu bringen. Hierzu dienen Internationale Zeit- und Frequenzvergleiche über GPS und Telekommunikationssatelliten. Die letztlich gewonnene nationale Referenzzeitskala, UTC(PTB), ist Grundlage der gesetzlichen Zeit, die somit von den Arbeitsgruppen Zeitnormale (4.41) und Zeitübertragung (4.42) der PTB gemeinsam realisiert wird.
| Arbeitsgruppenleiter | Dr. Andreas Bauch Tel.: 0531 592-4420 Fax: 0531 592-4479 E-Mail: andreas.bauch@ptb.de | |
| Anschrift | Physikalisch-Technische Bundesanstalt Arbeitsgruppe 4.42 Bundesallee 100 38116 Braunschweig |
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