Licht bewirkt im menschlichen Auge neben einer Helligkeitsempfindung auch einen Farbreiz als visuelle Empfindung. Dieser Farbreiz wird durch international festgelegte spektrale (d.h. von der Wellenlänge λ abhängende) Empfindlichkeitsfunktionen (Normspektralwertfunktionen) beschrieben, die schon 1931 von der Commission Internationale d'Eclairage (CIE) definiert und zur Anwendung empfohlen wurden [C1]. Die Colorimetrie misst Licht in seiner spektralen Verteilung S(λ) mit drei dieser genormten Empfindlichkeitsfunktionen und kennzeichnet Farbe durch drei Normfarbwerte.

Die Normspektralwertfunktionen
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definieren den (idealen) "farbmesstechnischen Normalbeobachter CIE 1931".
Die Normfarbwerte X, Y, Z und die Normfarbwertanteile (x, y) berechnen sich wie in [C2] dargestellt und in folgender Tabelle zusammengefasst. Dabei entfallen die beliebigen Konstanten k in den Normfarbwertanteilen.
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