| Aufgabe der Überwachungsgeräte im Sinne der Richtlinie 94/9/EG ist es, bei den überwachten Betriebsmitteln einen Betrieb außerhalb deren Spezifikation zu erkennen und zeitlich zu begrenzen, damit keine Zündgefahren entstehen können. Bei elektrischen Maschinen ist es die Aufgabe der Schutzgeräte, Überlastungen zu erkennen, den Anlauf zu überwachen sowie unzulässige Betriebszustände, wie z.B. Phasenausfall oder zu große Stromunsymmetrien zu erkennen. Werden die Überwachungsgeräte z.B. zum Schutz eines explosionsgeschützten Motors eingesetzt, der sich in Zone 1 befindet, so ist für das Überwachungsgerät die Prüfung durch eine "Benannte Stelle", z.B. die PTB, zwingend vorgeschrieben. Das gilt auch, wenn sich das Schutzgerät selber außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches befindet. Der Schutz eines Asynchronmotors vor unzulässigen Erwärmungen kann über die Schutzprinzipien "Zeitabhängiger Überstromschutz" sowie "Direkte Temperaturüberwachung" sichergestellt werden. Die "Direkte Temperaturüberwachung" kann z.B. mittels Kaltleitern (PTC) in der Motorwicklung und funktionsgeprüftem Kaltleiterauswertegerät realisiert werden. Für den zeitabhängigen Überstromschutz stehen sowohl einfache Bimetallrelais (Motorschutzschalter) als auch elektronische Schutzgeräte zur Verfügung. |
Anforderungen
Grundlegende Anforderung an die Schutzsysteme für Betriebsmittel in der Zone 1 ist minimal die Einhaltung des Sicherheits-Integritätslevels (SIL) 1 im gesamten vom Hersteller spezifiziertem Betriebsparameterbereich gemäß EN 61508 Teil 2-7. Ein wichtiger Punkt ist auch die Einhaltung der gültigen Normen zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Auf den Hersteller des Überwachungsgerätes fallen vor der Zertifizierung die folgenden Aufgaben und Arbeitsschritte:
Spezifizierung der Sicherheitsfunktionen
Ein wichtiger Schritt während der Entwicklung eines Überwachungsgerätes oder einer sicherheitsgerichteten Steuerung ist eine genaue Spezifizierung der von dem Gerät zu erfüllenden Sicherheitsfunktionen und deren geforderten Zuverlässigkeiten, um für das gesamte Gerätekonzept den geforderten SIL-Level auch zu erreichen. Eine genaue Spezifikation und Dokumentation ist auch für die spätere Prüfung und Zertifizierung des Gerätes unabdingbar. Im folgenden werden einige Beispiele für die zu berücksichtigenden Punkte aufgezählt:
Motorschutzgeräte
Ansätze für den Motorschutz
Überstromzeitschutz | Direkte Temperaturüberwachung | ||
| Typen | Anforderungen (Beispiele) | Typen | Anforderungen (Beispiele) |
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Für überstromzeitabhängige Schutzgeräte ist die Einhaltung der Auslösekennlinie auch an den Grenzen des Umgebungstemperaturbereiches ein wichtiges Prüfkriterium. Hierzu wird das Prüfmuster im Klimaschrank betrieben und mit verschiedenen Prüfströmen beaufschlagt. Das folgende Bild zeigt beispielhaft eine Auslösekennlinie.
Der Kunde erhält nach bestandener Zertifizierung eine EG-Baumusterprüfbescheinigung und nach Auditierung eine Mitteilung über die Anerkennung der Qualitätssicherung "Produktion" oder "Produkt". Diese Mitteilung gilt für drei Jahre. Nach ca. 1 ½ Jahre wird ein Überwachungsaudit an dem Fertigungsstandort des Herstellers durchgeführt. Auf den Motorschutzgeräten müssen Name und Anschrift des Herstellers, CE-Kennzeichnung mit der Kennummer der benannten Stelle (zum Beispiel für die PTB: 0102), Bezeichnung des Typs, gegebenenfalls die Seriennummer, das Baujahr, das
-Kennzeichen, Gerätegruppe und –Kategorie, Gefahrenart G: = Gas und D: = Staub, die EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer der benannten Stelle und wenn erforderlich notwendige Sicherheitshinweise angebracht werden.
Dipl.-Ing. Ernst Petereit | ||
| Sekretariat | Ursula Hinze Tel.: 0531-592-3702 Fax: 0531-592-693702 E-Mail: Ursula Hinze | |
| Anschrift | Physikalisch-Technische Bundesanstalt Arbeitsgruppe 3.72 Bundesallee 100 38116 Braunschweig |
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