| Titel: | Flurförderzeuge für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen |
|---|---|
| Autor(en): | und |
| Zeitschrift: | Technische Sicherheit |
| Jahr: | 2012 |
| Monat: | Juni |
| Band: | 2 |
| Ausgabe: | 6 |
| Seite(n): | 34 - 38 |
| Verlag: | Springer-VDI-Verlag GmbH & Co. KG |
| Verlagsort: | Düsseldorf |
| ISSN: | 1434-9728 |
| Datei / URL: | fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_3/explosionsschutz/Veroeffentlichungen/372/Flurfoerderzeuge_Ex_Bereich_TechnischeSicherheit_062012.pdf |
| Web URL: | http://www.technischesicherheit.de/ts/ |
| Zusammenfassung: | Explosionsgeschützte Flurförderzeuge sind Geräte im Sinne der Richtlinie 94/9/EG. Der Hersteller von explosionsgeschützten Flurförderzeugen darf diese nur innerhalb der EU au den Markt bringen, wenn er die Vorgaben der Richtlinie 94/9/EG sowie aller anderen betroffenen Richtlinien erfüllt; dabei hat er das Konformitätsbewertungsverfahren der Richtlinie 94/9/EG durchzuführen. Für explosionsgeschützte Flurförderzeuge der Kategorie 2, bei denen durch den Zusammenbau zusätzliche Zündgefahren in Zusammenhang mit elektrischen Geräten und Verbrennungsmotoren entstehen, ist eine EG-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle durchzuführen. Explosionsgeschützte Flurförderzeuge sind eindeutig zu kennzeichnen, wobei es nur einen für das Gesamtgerät verantwortlichen Hersteller gibt. Eine Doppelkennzeichnung von zwei oder mehreren Herstellern ist nicht zulässig. Die Kennzeichnung muss allen betroffenen EG-Richtlinien entsprechen. |
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