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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

FachabteilungenAbt. 3 Chemische Physik und Explosionsschutz 3.4 Grundlagen des Explosionsschutzes > Aktuell
Grundlagen des Explosionsschutzes
Fachbereich 3.4

Explosionsgefährdete Bereiche innerhalb von Behältern und Rohrleitungen

Die Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG sowie deren deutsche Umsetzungen gelten für "explosionsgefährdete Bereiche", in denen "explosionsfähige Atmosphären" auftreten können. Zur Frage, ob und inwieweit die beiden Richtlinien auf explosionsfähige Atmosphären im Inneren von Rohrleitungen oder Behältern anzuwenden sind, bestehen unterschiedliche Auffassungen.

Da die Richtlinie 1999/92/EG lediglich Mindestanforderungen enthält, kommt es wesentlich auf die nationale Umsetzung an, wie der Begriff "explosionsgefährdeter Bereich" umgesetzt wird. Voraussetzung ist, dass diese nationale Umsetzung nicht hinter die Richtlinie zurückfällt und die Korrelation mit der Richtlinie 94/9/EG beachtet wird.

Wie in Deutschland "explosionsgefährdete Bereiche" zu verstehen sind, wird in der gerade vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) verabschiedeten TRBS 2152 präzisiert. Hiernach kann auch das Innere von Rohrleitungen oder Behältern zu explosionsgefährdeten Bereichen werden. Insofern ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 1999/92/EG in diesem Punkte eindeutig und befindet sich im Einklang mit der internationalen Norm IEC 60079-10, der europäischen Grundlagennorm EN 1127-1 (harmonisiert unter der Richtlinie 94/9/EG) sowie dem von allen europäischen Mitgliedsstaaten verabschiedeten Leitfaden zur Richtlinie 1999/92/EG (auch wenn dieser seiner Natur nach nur unverbindlich sein kann).

Für die Richtlinie 94/9/EG präzisiert in Zweifelsfällen der Ständige Ausschuss deren Geltungsbereich durch im Internet publizierte Entscheidungen. Aktuelle Entscheidungen für Pumpen, Ventilatoren usw. zeigen eindeutig, dass nicht nur die Atmosphäre am Aufstellungsort, sondern auch die explosionsfähige Atmosphäre z.B. in angeschlossenen Rohrleitungen, Tanks etc. zum Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG gehört. Ausführlicher sind diese Entscheidungen auf der Homepage der zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission zu finden:

http://ec.europa.eu/enterprise/atex/index_en.htm

sowie

 http://ec.europa.eu/enterprise/atex/guide.htm.

Damit ist klargestellt, dass auch das Innere von Rohrleitungen, Tanks etc. ein explosionsgefährdeter Bereich (im Sinne beider Richtlinien) sein kann.


© Physikalisch-Technische Bundesanstalt, letzte Änderung: 2010-08-11, Webmaster Abteilung 3 Seite drucken DruckansichtPDF-Export PDF