Merkblatt für die elektrische Auslegung und Prüfung von Motoren in der Zündschutzart Druckfeste Kapselung im Rahmen der EG-Baumusterprüfbescheinigung
Commentary on the meaning of the requirement of EU Directive 94/9/EC (ATEX), Annex II, Part A.: “Technological knowledge, which can change rapidly, must be taken into account as far as possible and be utilized immediately.” (cf. clause 10.3 of the “Guidelines on the Application of the EU Directive 94/9/EC”) regarding the daily practice of manufacturers in placing products on the single European market
(as of April 2011)
Issuing of EC Declarations of Conformity in compliance with Directive 94/9/EC after publication of a new edition of a standard
(as of April 2009)
Im Rahmen von Bauartprüfungen im IECEx-System entsprechend den Regeln gemäß dem Dokument IECEx 02 kann es erforderlich sein, experimentelle Prüfungen, die beim Hersteller durchgeführt worden sind, anzuerkennen.
Im Oktober 2010 wurde das IECEx Operational Document OD 024 veröffentlicht, in dem die Anerkennung von Herstellermessungen für Bauartzulassungen innerhalb des IECEx Systems geregelt wird. Dieses Merkblatt soll die Anforderungen des OD 024 umsetzen.
Hinweise zu den Mindestabständen zwischen den Klemmen und der Gehäusewand in Klemmenkästen zur Gewährleistung einer übersichtlichen Leitungsführung und eines sicheren Anschlusses der Leitungen an die Klemmen.
In der Checkliste sind die Normenabschnitte angegeben, die höhere Anforderungen an die Geräte oder Prüfungen stellen. Diese Checkliste dient dem Hersteller als Hilfsmittel, um die Auswirkungen der Normenänderungen für das betrachte Gerät zu beurteilen. Das Arbeiten mit den relevanten Normen wird dadurch nicht ersetzt. Bitte das Deckblatt ausfüllen und bei den jeweiligen Normenabschnitten auswählen, ob dieser zutreffend oder nicht zutreffend ist und jeweils (auch bei nicht zutreffend !!!) eine Begründung angeben.
Antragsformulare für den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung Nach IEC 60079-15
Kommentar zur Bedeutung der Anforderung der EU-Richtlinie 94/9/EG, Anhang II, Teil A.:
„Der technische Erkenntnisstand, der sich schnell ändert, muss unverzüglich und soweit wie möglich angewandt werden.“ (siehe auch Abschnitt 10.3 des „Leitfadens zur EU-Richtlinie 94/9/EG“) hinsichtlich der Alltagspraxis von Herstellern beim Inverkehrbringen von explosionsgeschützten Produkten im EU-Binnenmarkt
Stand April 2011
Erläuterungen zur Prüfung und Bescheinigung von explosionsgeschützten Flurförderzeugen der Gerätegruppe II, Gerätekategorie 2G bzw. 2D nach Richtlinie 94/9/EG
Stand: 10.03.2011
Hinweise zur Prüfung der mechanischen Ausführung von Motoren
in der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit „e“ für Umgebungstemperaturen unter -20 °C
Herausgegeben von PTB, BAM und IBExU
Merkblatt Prüfung von Kunststoff-Lüfter bei Verwendung an explosionsgeschützten elektrischen Maschinen.
Instruction Sheet Fees for Conformity Assessment Procedures in accordance with Directive 94/9/EC for non-electrical equipment
(As of January 2011)
Merkblatt zu den Überwachungseinrichtungen für nichtelektrische Geräte
(Stand Januar 2011)
Informationen zur Technischen Dokumentation von nichtelektrischen Geräten
(Stand Januar 2011)
Merkblatt Qualitätssicherung Produktion von explosionsgeschützten nichtelektrischen Geräten der Kategorie 1 nach Richtlinie 94/9/EG, Anhang IV
(Stand: Januar 2011)
Merkblatt Prüfung von explosionsgeschützten nicht-elektrischen Geräten und Komponenten der Kategorie 1 nach Richtlinie 94/9/EG, Anhang III oder IX
(Stand Januar 2011)
Informationen zu den Gebühren für Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 94/9/EG bei nicht-elektrischen Geräten
(Stand Januar 2011)
Merkblatt Hinterlegung der technischen Dokumentation von explosionsgeschützten nicht-elektrischen Geräten und Komponenten der Kategorie 2 und M2 nach Richtlinie 94/9/EG, Art. 8 b ii)
(Stand Januar 2011)
Merkblatt Konformitätsbewertung von explosionsgeschützten nicht-elektrischen Geräten, Komponenten und Schutzsystemen nach Richtlinie 94/9/EG
(Stand Januar 2011)
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